Betreibermodelle für Sport- und Freizeiteinrichtungen

Welche Rechts- und Betreiberform?

Für die Entscheidung, welche Rechts- und Betreiberform für die eigene Sportstätte gewählt wird, gibt es keine allgemeingültige beste Lösung.

Hier einige Fragen, die helfen sollen, die Entscheidung zu erleichtern:

  • Ist es ratsam, als Verein zum Betreiben einer eigenen Sportstätte einen eigenen Rechtsträger zu gründen, welches sind die Nachteile und welche Vorteile hätte ein eigener Rechtsträger?
  • Ist es hilfreich, bei eigenem Rechtsträger für die Sportstätte mit anderen zu kooperieren, wie mit der Kommune, Finanzgebern oder anderen Vereinen?
  • Wie ist das Haftungsrisiko am günstigsten zu minimieren?
  • Welche Rechtsform begünstigt die Inanspruchnahme von Fremdmitteln, also von Krediten?
  • Welche zusätzlichen Abhängigkeiten bestehen bei den verschiedenen Rechtsformen und Betreibermodellen?

Diese  Zusammenstellung gibt einen Überblick über die  gängigen Betriebsformen:

Betrieb durch die öffentliche HandBemerkung
Regiebetriebkeine eigene Rechtspersönlichkeit, Haftung liegt direkt bei der Gemeinde, unselbständig, Kameralistik
EigenbetriebEigener Wirtschaftsplan, eigenständige Organisation, keine eigene Rechtspersönlichkeit, Haftung liegt direkt bei der Gemeinde
EigengesellschaftEigener Wirtschaftsplan, eigenständige juristische  Person, Haftung der Gemeinde beschränkt, erhebliche zusätzliche Steuerlast für die Stadt

Kooperationsformen der öffentlichen Hand mit Dritten

 

Nutzungsüberlassung (kostenfreie)z.B. an Vereine / Verbände
Betriebsführungsverträgez.B. mit Vereinen / Verbänden u.U. mit Übernahme von Betriebskosten und Personalkosten
Dienstleistungsverträgez.B. mit Agenturen zur Minimierung des Betriebsrisikos

Betrieb durch private Betreiber

 

EinzelunternehmerGeeignet zum Einstieg, kein Mindestkapital nötig, keine Haftungsbeschränkung
GbRFür Partner, die zusammen mehr Eigenkapital oder Fähigkeiten haben, kein Mindestkapital nötig, keine Haftungsbeschränkung
OHGWenn alle Gesellschafter mit vollem Risiko mitarbeiten wollen, kein Mindestkapital erforderlich, keine Haftungsbeschränkung
KGModell des Einzelunternehmers, das aber Finanzpartner einbindet, kein Mindestkapital nötig, keine Haftungsbeschränkung
GmbHDas Haftungsrisiko ist je nach Höhe des Stammkapitals beschränkt, Mindestkapital nötig
Ein-Mann GmbHFür Einzelunternehmer, die ihr Haftungsrisiko beschränken wollen, Mindestkapital nötig
GmbH& Co.KGFür Unternehmer, die eine KG wollen, denen die volle Haftung zu riskant ist, Mindestkapital nötig
Stille GesellschaftUnter Verwandten u. Freunden Möglichkeit, dem Existenzgründer zu helfen, Mindestkapital nötig

Betrieb durch gemeinnützige Organisationen

 

e.V.Vereine und Verbände, die einen Gemeinnützigkeitsstatus haben
gGmbHKapitalgesellschaften, die einen Gemeinnützigkeitsstatus haben

Erweitere dein Wissen und lerne mit uns.

Kurz & Gut Seminare entdecken

Details

Autor:
Hullmann&Wehr GbR, Essen

zuletzt aktualisiert:
Februar 2025