Vertrag zur Nutzung kommunaler Sportstätten (ohne bauliche Unterhaltung)

Bei dem im Folgenden dargestellten umfangreicheren Mustervertrag zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte verpflichtet sich der Verein, diese auch Schulen sowie anderen Sportvereinen im Rahmen eines gesondert zu vereinbarenden Belegungsplanes zur Verfügung zu stellen. Er ist zur Nutzziehung berechtigt, indem er einen finanziellen Ausgleich für die Fremdnutzung verlangen kann, übernimmt dafür aber auch umfangreiche Pflichten sowie Aufgaben. Der Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Beachtung steuerrechtlicher Maßgaben ist von erheblicher Bedeutung.

Der Verein übernimmt zwar Schönheitsreparaturen und die Unterhaltung aller Anlagen der Sportstätte durch Pflegemaßnahmen, trägt aber nicht die Last der baulichen Unterhaltung, die der Kommune gem. der bereits oben erläuterten §§ 836, 837 BGB als Eigentümerin obliegt. Außerdem übernimmt die Kommune vertraglich die Wartung der haustechnischen Anlagen.
 
Der Vertrag enthält eine Regelung zur sog. Indexmiete, nach der sich das zu entrichtende Entgelt für die Nutzung der Sportstätte Wert sichernd an dem Lebenshaltungskostenindex in der Bundesrepublik Deutschland orientiert. Eine andere, weitere Form zu einer vertraglich vorgesehenen automatischen Anpassung des Miet-/Nutzungsentgelts ist die Vereinbarung einer sog. Staffelmiete.

Vertrag zur Nutzung kommunaler Sportstätten (mit baulicher Unterhaltung)

Dieser Mustervertrag zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte beinhaltet auch die Verpflichtung des Vereins, die Sportanlage baulich zu unterhalten. Im Rahmen der baulichen Unterhaltungslast hat er z. B. Dach- sowie Fachreparaturen an Fenstern, etc. durchführen zu lassen. Im Gegenzug erhebt die Kommune keine Nutzungsentschädigung und stellt die Sportanlage zu Selbstunterhaltungskosten des Vereins ansonsten kostenfrei zur Verfügung. Sie zahlt dem Verein für alle von ihm übernommenen Leistungen eine Pauschalzuwendung Auch bei diesem Beispielsvertrag ist die Fremdnutzung durch Schulen sowie weitere Vereine vorgesehen.

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Details

Autor:
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.

zuletzt aktualisiert:
Februar 2025