Barrierefreiheit in allen Bereichen
Untrennbar mit dem Inklusionsbegriff verbunden ist immer auch die sogenannte Barrierefreiheit. Als barrierefrei bezeichnet man in Deutschland „Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen“, die für Menschen mit Behinderung „ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“. Festgehalten ist dies in § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Für Sportvereine, die inklusive Sportangebote garantieren wollen, ist es dementsprechend von zentraler Bedeutung, die eigenen Strukturen, Kommunikationsweisen und Aktivitäten regelmäßig auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen.
Wegweiser Barrierefreiheit
Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben NRW
Barrierefreie Kommunikation
Die Regeln für Leichte Sprache
10 Knigge-Tipps (zum respektvollen Umgang mit behinderten Menschen)
Barrierefreie Sportstätten
Barrierefreie Sportstätten - ein Handlungsleitfaden (LSB Niedersachsen)
Bauliche Voraussetzungen für den paralympischen Sport (Bundesistitut Sportwissenschaften)
Auf zu barrierefreien Sportstätten - Leitfaden für den Abbau von Barrieren im Bestand(Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen)
Barrierefreie Sportveranstaltungen
Planung und Umsetzung von inklusiven Sportabzeichen-Veranstaltungen (DOSB)
Handbuch für inklusive Veranstaltungen (LSB Hessen)
Checkliste barrierefreie Veranstaltungen (Knappschaft Bahn See - Bundesfachstelle Barrierefreiheit)
Web-App: Selbst-Check für Barrierefreie Veranstaltungen (Veranstaltungen für Alle)