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Qualifizierung "Inklusion im Sport"

Ist eine besondere Qualifikation für Übungsleitungen und Vereinsvorstände erforderlich?  

Eine explizite Qualifizierung im Bereich Inklusion ist zur Aufnahme von Inklusionsangeboten nicht zwingend erforderlich. Eine Weiterbildung in diesem Bereich kann jedoch helfen, um im Umgang mit der Zielgruppe mehr Sicherheit und Hintergrundwissen zu erlangen. Generell sollten Übungsleiter*innen und Vereinsvorstände aber über Gefahrenpotentiale einer Gruppe, die Sportler*innen (ob mit oder ohne Behinderung) mitbringen, Bescheid wissen. 

Sowohl der Landessportbund NRW als auch der Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW bieten Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Sport und Inklusion an: 

Fortbildungen „Inklusion" (LSB NRW): 

Der LSB NRW hat eine Einführung ins Thema „Inklusion durch Sport" entwickelt. Sie umfasst acht bzw. 15 Lehreinheiten und wird durch die Stadt- und Kreissportbünde angeboten Die Fortbildung richtet sich an Übungsleiter*innen und soll an das Thema Inklusion heranführen und eine Orientierung geben. Nach einer Einführung vermittelt sie Basis und methodisches Wissen. Zudem verdeutlicht das Seminar die Möglichkeiten und auch Grenzen der Inklusion von Menschen mit Behinderung in bestehende Sportgruppen. 
 
Die Fortbildung trägt den internen Titel „Einfach gemeinsam! Inklusion durch Sport“. Sie wird – nicht zwingend unter exakt diesem Namen – durch die Stadt- und Kreissportbünde angeboten: 

MeinSportNetZ NRW 

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes NRW finden Sie unter: 

https://www.brsnw.de/qualifizierung 

Ratgeber für Sportstunden mit inklusiven Gruppen

zum Download