Rehasport im Sportverein
Rehasport-Zertifizierung ab 2025 nicht mehr über den LSB NRW möglich
Sportvereine, die anerkannten Rehasport anbieten und somit refinanzierbar durchführen möchten, müssen in einem ersten Schritt ihre entsprechenden Angebote auch von den Krankenkassen anerkennen lassen. Diese Anerkennung seitens der Krankenkassen erfolgt über eine Zertifizierung, die von einem anerkannten Leistungserbringerverband ausgesprochen werden muss. Ein solcher Leistungserbringerverband ist innerhalb des organisierten Sports, der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BRSNW). Dort können interessierte Vereine ihre Rehasport-Angebote anerkennen bzw. zertifizieren lassen, sodass sie gegenüber den Krankenkassen abrechnungsfähig werden.
Der Landessportbund NRW hat in der Zeit von 2015 bis 2024 ebenfalls eine solche Zertifizierung für Vereine ausgesprochen. Diese Möglichkeit besteht allerdings seit dem 31.12.2024 nicht mehr.
Rehasport-Zertifizierung über den Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BRSNW)
Interessierte Sportvereine erhalten beim BRSNW eine fundierte Beratung, finden auf der Homepage wichtige Informationen und können die Angebote dann einfach und bequem von zu Hause aus digital zertifizieren lassen. Folgende Seiten werden in diesem Zusammenhang schnell und einfach weiterhelfen:
- Informationsveranstaltungen zum Rehasport vom BRSNW
- Anerkennungsverfahren
- Gesetzliche Grundlagen
- Vergütungssätze
- Ansprechpartner*innen
Auch wenn der LSB NRW nicht mehr als Leistungserbringerverband auftritt, bleibt die enge Zusammenarbeit zwischen LSB NRW und BRSNW dennoch bestehen, um für den organisierten Sport weiterhin eine starke Unterstützung im Bereich Rehabilitationssport in NRW zu gewährleisten.
Rehasport-Zertifizierung beim BRSNW
Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen gerne per E-Mail: Rehasport@lsb.nrw.