Sport und Gesundheit
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Vergütungssätze im Rehasport

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der aktuell gültigen Vergütungssätze für den Rehasport in NRW. Sollten Sie Übungsveranstaltungen aus einem Zeitraum vor dem 01.07.2019 abrechnen wollen, finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads" eine weiter zurückreichende Tabelle.

*Der Verband der Ersatzkassen (Vdek) gibt eine vertraglich vereinbarte Günstigkeitsklausel vor, welche in der Datei „Vergütungssätze im Rehasport“ (rechts unter Downloads) näher erläutert wird. Diese Günstigkeitsklausel wurde allerdings für die angegeben Zeit (s. Tabelle) ausgesetzt
**Die genauen Regelungen zum „Corona Hygienezuschlag" entnehmen Sie bitte der Vereinsinformation aus dem Rehasport vom 29.09.2020.


Die Primär- und die Ersatzkassen


Die Günstigkeitsklausel

In der Vergütungsvereinbarung zwischen dem vdek, dem DOSB und dem DBS wurde eine Günstigkeitsklausel verankert. „Bieten Trägerverbände des Rehabilitationssports oder deren Verbände auf Landesebene anderer Rehabilitationsträgern niedrigere Vergütungen bei vergleichbaren Leistungen an, gelten diese niedrigeren Vergütungen gleichzeitig für alle Ersatzkassen. Dies gilt auch für bereits bestehende Vereinbarungen.“ (Absatz 13, Vertrag vdek, DOSB und DBS vom 01.07.2018) Bei der Abrechnung  von erbrachten Leistungen ist im Rehabilitationssport zu berücksichtigen, dass mit den Vergütungssätzen der Primärkassen abgerechnet wird.

ACHTUNG: Im Zeitraum 01.05.2020 bis 31.12.2023 wurde die Günstigkeitsklausel befristet außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, in diesem Zeitraum können Verordnungen der Ersatzkassen auch mit den entsprechend hinterlegten Vergütungssätzen abgerechnet werden, unabhängig von der Vertragssituation mit den Primärkassen in NRW.

Abrechnung mit den richtigen Vergütungssätzen

Vereine, die über REHASUPPORT Rehasport-Angebote zertifiziert haben, müssen für die Abrechnung den siebenstelligen Schlüssel „Leistungserbringergruppe“ (LEGS) oder die Vertragsnummer (Primärkassen) für den LSB NRW verwenden.
Der LEGS und die Vertragsnummer geben Auskunft darüber, welche Vergütungsvereinbarung für die Auszahlung der geleisteten Maßnahmen seitens der Abrechnungszentren zu berücksichtigen sind.

Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS für den LSB NRW6108300
Vertragsnummer Primärkassen LSB NRW6108000

 

Wo gebe ich den LEGS / die Vertragsnummer an?

Die Abrechnungsanbieter (Opta Data, DMRZ, azh etc.) hinterlegen die LEGS/Vertragsnummer direkt im Abrechnungssystem. Der Verein muss den jeweiligen Ansprechpartner der Abrechnungsanbieter über die zu verwendenden LEGS/Vertragsnummer informieren.
Bei direkten Abrechnungen mit den Krankenkassen, können die LEGS und die Abrechnungsnummer im Anschreiben durch den Verein vermerkt werden.
Ein spezifisches Feld bei der Teilnahmebestätigung existiert nicht.

Was passiert, wenn andere LEGS/Vertragsnummern verwendet werden?

Im Falle einer falschen Angabe werden Vergütungssätze eines anderen Leistungsträgers (bspw. BRSNW) verwendet. Dies kann zur Folge haben, dass im Zuge der Prüfungen Kürzungen in der Abrechnung vorgenommen werden.