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Der richtige Umgang mit dem Thema "sexueller Missbrauch im Sportverein"

Wir wissen alle: der Sport schafft emotionale Nähe, die viele von uns fasziniert und die in der heutigen Zeit für das soziale Miteinander so wichtig geworden ist. Es sind aber gerade diese emotionale Nähe und die Betonung der Körperlichkeit, die den Sport für potenzielle Täter und Täterinnen so attraktiv macht. Dann kann es im Sport zu Grenzüberschreitungen und Missbrauch kommen und es zeigt sich, dass der Sport im Verein keine geschützte Insel, sondern Teil unserer Gesellschaft ist.

Viele Vereine sind im Umgang mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ noch immer unsicher, doch es sollte in keinem Verein tabuisiert werden. Wir zeigen im Rahmen der Kampagne "Schweigen schützt die Falschen" Wege auf,

  • das Thema zu enttabuisieren
  • präventiv tätig zu werden
  • und in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu erhalten und damit handlungsfähig zu sein

Handlungsleitfaden für Vereine

Der Handlungsleitfaden zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport richtet sich in erster Linie an die Verantwortlichen in Sportvereinen und im Übungsbetrieb – und erläutert die wesentlichen Aspekte der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport.

Handlungsleitfaden für Vereine

Im Rahmen einer Vorstandsberatung kann der Vereinsvorstand mit einer autorisierten Vereinsberaterin oder einem Vereinsberater gemeinsam einen Leitfaden zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport für den eigenen Verein entwickeln.

Weitere VIBSS-Veranstaltungsformen zum Thema sexualisierte Gewalt im Sport können darüber hinaus individuell gebucht werden. Dazu gehören:

- Informationsveranstaltungen
- Fachvorträge
- KURZ UND GUT – Seminare
- Mitarbeiter/-innen-Fortbildungen

Hier finden Sie das entsprechende »Anmeldeformular (pdf).

Erweitertes Führungszeugnis

Die Forderung nach einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis ermöglich es dem Verein, zu überprüfen, ob Stellenbewerber/-innen bzw. Mitarbeiter/-innen wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie »hier.

Ehrenkodex

Der Ehrenkodex stellt eine freiwillige Selbstverpflichtung für Mitarbeiter/-innen sowie Betreuer/-innen dar und enthält Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Der Ehrenkodex wird auch bei allen Lizenzausbildungen des Landessportbundes NRW von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern verbindlich unterzeichnet.

Ehrenkodex des Landessportbundes NRWVorlage für einen eigenen Ehrenkodex

Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes im Sport

Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Die Sicherung hoher fachlicher Standards, ein verbesserter Austausch, insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten sollen dieses Ziel sicherstellen. Zudem werden Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihres Schutzes, Unterstützung und Hilfe geht.

Ausführliche Informationen zur Erstellung eines Schutzkonzeptes

Ansprechpartnerin

Dorota Sahle
Referentin Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport
Tel. 0203 7381-847
E-Mail schreiben

Mandy Owczarzak
Koordinatorin für Prävention und Intervention interpersoneller/sexualisierter Gewalt
Tel. 0151 46162552
»E-Mail schreiben

Tanja Eigenrauch

Koordination Schutzkonzepte für Mitgliedsorganisationen und Vereine
Tel. 0203 7381-823
E-Mail schreiben

Schweigen schützt die Falschen

Zur Kampagne gegen sexualisierte Gewalt im Sport.