Um noch weiteren Sportvereinen die Möglichkeit zu geben einen Antrag zur „Förderung der Übungsarbeit“ zu stellen, wurde die Frist zur Einreichung des Antrags bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Nutzen Sie die Chance und sichern Sie den Zuschuss für ihren Verein. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes.