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Glossar zur Digitalisierung

Name des Begriffes: Datenschutz
Beschreibungen des Begriffes:

Schutz vor Datenmissbrauch

Datenschutz ist der Schutz vor der missbräuchlichen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Ein Sportverein darf nur personenbezogene Daten seiner Mitglieder (z.B. Name, Adresse, Bankdaten, EMailadresse und Telefonnummer) erheben und verarbeiten, die für die Verfolgung der Vereinsziele sowie für die Mitgliederbetreuung und -verwaltung erforderlich sind.

Detaillierte Informationen zum Datenschutz im Sportverein finden Sie hier.

Dort werden u.a. folgende Fragen zum Datenschutz beantwortet:    

Was ist im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und des Bundesdatenschutzgesetzes vom Verein zu beachten?

  • Wie kann der Verein die Mitgliederdaten nutzen?
  • Wann ist eine Weitergabe von Mitgliederdaten durch den Verein zulässig?  
  • Unter welchen Umständen ist ein*e Datenschutzbeauftragte*r im Verein zu benennen?

Was gehört in die Datenschutzerklärung auf der Vereins-Homepage?    

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