Förderungen & Zuschüsse für Vereine
Hier finden Sie eine Übersicht der Förderungen und Zuschüsse, die Sie vom Landessportbund NRW und seiner Sportjugend beantragen können.
Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
Zuschuss vorrangig für Kinder- und Jugendangebote
Als Anerkennung der Arbeit sowie des Engagements von Übungsleitungen in den Sportvereinen erhalten derzeit rund 8.000 Zuschussempfänger eine finanzielle Förderung. Das direkt an die jeweiligen Vereine überwiesene Geld ist für Übungsleiter/-innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.
Der konkrete Verwendungszweck besteht in Honorarausgaben sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die durch die Fördergelder ermöglicht werden – insgesamt fließen über 7,5 Millionen Euro an die Antragsteller.
Wer in seinem Sportverein bestehende oder neue Übungsleitungen unterstützen möchte, sollte sich diesen Zuschuss sichern!
Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 04.06.2020. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Ansprechpartner
Referat Förderprogramme/KJP
Tel. 0203 7381-985
E-Mail: Uebungsarbeit@lsb.nrw
Landesprogramm „1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein“
Zuschuss für Honorarausgaben bis zu Sportmaterialien
2 Mio. Euro für das Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein im Jahr 2020
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
Sonderurlaub: Erstattung des Verdienstausfalls
Zuschuss für ehrenamtlich engagierte Arbeitnehmer/-innen
Das Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besagt, dass bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als unbezahlterSonderurlaub möglich sind. Arbeitnehmer/-innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können somit eine Erstattung des Verdienstausfalls für die leitende und helfende Tätigkeit beantragen, die beispielsweise in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendsportveranstaltungen oder internationalen Jugendbegegnungen ausgeübt wird. Derzeit profitieren fast 1.000 Personen pro Jahr von der Möglichkeit einer solchen Erstattung. Wer sich als Arbeitnehmer/-in in den genannten Bereichen freiwillig engagiert und dafür unbezahlten Sonderurlaub nimmt, kann sich den Verdienstausfall (rund 80 Prozent des Bruttogehalts) erstatten lassen!
Ansprechpartner
Referat Förderprogramme/KJP
Tel. 0203 7381-785
E-Mail: Sonderurlaub@lsb.nrw
Förderung von jungen Ehrenamtlichen durch Stipendien
Ein Jahr lang je 200 Euro pro Monat als Unterstützung
Dank der Stipendien für „Junges Engagement im Sport“ erhalten die zwischen 16 und 26 Jahre alten Jugendlichen für insgesamt ein Jahr monatlich einen Betrag von je 200 Euro, um sich neben ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung weiterhin freiwillig und engagiert in ihrem jeweiligen Verein, Verband oder Stadt- bzw. Kreissportbund einzubringen, anstatt jobben zu gehen.Dabei zeichnen sich die jungen Stipendiaten/-innen durch ihr besonderes Engagement für die Jugendarbeit in den Abteilungen ihrer Vereine oder Sportjugenden aus – ob als Übungsleiter/-innen oder Vorstandsmitglied. Die finanzielle Förderung teilen sich das Land NRW, der Rheinische Sparkassen- und Giroverband(RSGV) und die Sportjugend NRW.
Alle Informationen zur Bewerbung für ein solches Stipendium sind hier hinterlegt: www.sportstipendien-nrw.de
Ansprechpartner
Referat Kinder- und Jugendpolitik
Tel. 0203 7381-930
E-Mail: Janina.Schwake@lsb.nrw
Weitere Förderungen für Sportvereine
Erstattung des Verdienstausfalls bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW | Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen des Sonderurlaubsgesetz NRW erfüllen |
Ausgleich des Verdienstausfalls, der durch die Inanspruchnahme von unbezahltem Sonderurlaub entsteht |
Referat Förderprogramme/KJP Christiane Schleuter 0203 7381-785 |
Initiative Ehrenamt 2018 - 2022: J-Teams für NRW | J-Teams der Vereine, Bünde und Verbände |
finanzielle Unterstützung Starterpakete für die Gründung eines J-Teams |
Referat Kinder- und Jugendpolitik Sarah Fuchs 0203 7382-840 |
Freiwilligendienste im Sport: Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwiilligendienst |
Vereine und Verbände FSJ: Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 BFD: alle Altersgruppen |
Finanzielle Unterstützung der Einsatzstellen (Vereine und Verbände) Taschengeld & Sozialversicherung für die Freiwilligen |
Referat Kinder- und Jugendpolitik Simone Gärtner 0203 7381-814 |
Integration durch Sport: Bundesprogramm | Nordrhein-Westfälische Sportvereine (Anerkennung als Stützpunktverein erforderlich) |
Organisation und Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen |
Kompetenzzentrum für Integration und Inklusion Thorsten Aberfeld 0203 7381-773 |
Die Fördermaßnahmen des LSBs im Überblick!