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Förderungen & Zuschüsse für Vereine

Hier finden Sie eine Übersicht der Förderungen und Zuschüsse, die Sie vom Landessportbund NRW und seiner Sportjugend beantragen können.

Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie

55 Millionen Euro Krisenhilfe werden für Sportvereine, Fachverbände und Bünde in NRW aus Mitteln des Landes NRW bereitgestellt. Hiermit soll eine Fortführung des Vereinsbetriebs mit Blick auf die deutlich gestiegenen Energiepreise gesichert werden. Erhöhte Ausgaben sowohl für Strom, Wärme als auch für Nutzungsentgelte im Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.10.2023, die tatsächlich durch die gestiegenen Energiepreise begründet sind, werden über das Hilfsprogramm abgemildert. Für die Antragsstellung muss ein Nachweis zur Gemeinnützigkeit vorliegen. Weitere Informationen lesen Sie in den Förderrichtlinien zum Hilfsprogramm des Landes NRW. Hier finden Sie die Verlängerung der Richtlinie.

Die Antragstellung erfolgt  über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Anträge können bis zum 30. November gestellt werden.


Übungsleiter*innen-Offensive

Mit einer Höhe von einer Million Euro fördert das Land NRW Ausbildungen und weitere Einstiegsqualifizierungen. Durch diese Förderungen sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden. Gefördert werden Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme. Es werden sowohl Ausbildungen zu Schwimmlehrer*innen, Schwimmlehrer*innenassistenz, Sporthelfer*innen und Trainer*innenassistenz bezuschusst als auch Ausbildungen innerhalb der 1. Lizenzstufe C und auch innerhalb der 2. Lizenzstufe B. Voraussetzung zur Förderung ist die Mitgliedschaft eines Vereins im zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder bei einem Fachverband des LSB NRW. Zudem muss der Verein als gemeinnützig anerkannt sein und den aktuellen Nachweis darüber einreichen.  

Allgemeine Fragen senden Sie an den Service im Bereich Bildung & Qualifizierung. Bei Fragen zum Förderverfahren steht Ihnen das Team Förderprogramme telefonisch unter 0203-7381-900 oder per Mail uebungsarbeit@lsb.nrw zur Verfügung.

Die zur Verfügung gestellten Landesmittel sind ausgeschöpft, Anträge können nicht mehr eingereicht werden.


Extra-Zeit für Bewegung

Das Programm "Extra-Zeit für Bewegung" beinhaltet die Förderung zusätzlicher außerschulischer Angebote für Schülerinnen und Schüler (1. - 13. Klasse)  die auf eine sport- und bewegungsorientierte Förderung abzielen. Hierfür stellt das Land NRW 1 Millionen Euro zur Verfügung. Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 Teilnehmer*innen und mindestens 6 Zeitstunden. 

  • Informationen zur Antragsstellung, u.a. für Sportvereine, Bünde und Verbände sowie für Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports gibt es auf der Seite Extra-Zeit für Bewegung der Sportjugend.

Die Maßnahmen müssen bis zum 06.08.2023 durchgeführt werden


1.000 x 1.000 - Anerkennung für den Sportverein

Vereine können im Rahmen des Programms "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" eine Maßnahme mit einem Festbetrag von 1.000 Euro fördern lassen. Welche Förderschwerpunkte bezuschusst werden, wird in Kürze kommuniziert.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport
  • Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich an: 1000x1000@lsb.nrw


Förderung der Übungsarbeit

Auch dieses Jahr wird das Land NRW Sportvereinen eine Förderung zur Leitung der Übungsarbeit von Sportvereinen zur Verfügung stellen, insgesamt 7,56 Mio. Euro. Gefördert wird der Trainingsbetrieb im Breitensport. Die Beantragung wird ab Mitte März möglich sein.  Weitere Informationen zum Programm lesen Sie auf der Seite Förderung der Übungsarbeit.

Anträge können noch bis zum 23. Juni 2023 über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.


Digitalisierung des Breitensports

30 Millionen Euro werden für die Digitalisierung des gemeinnützigen Sports zur Verfügung gestellt. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren. Mithilfe der Förderung können eine bereits vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und neue digitale Möglichkeiten geschaffen werden. 

Ihre Frage zur Digitalisierungsförderung an uns!


Bewegungsoffensive 2023

Im Rahmen der „Bewegungsoffensive 2023" stellt die Landesregierung NRW 1 Million Euro zur Verfügung. Vereine, Bünde und Verbände sowie Institutionen und Organisationen des vereinsungebundenen Sports, Initiativen und Interessensvertretungen des informellen Sports, Bürgerstiftungen oder andere Einrichtungen können die Förderungen beantragen.

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Eine Jury hat über die geförderten Projekte entschieden.
Alle Informationen finden Sie hier: Bewegungsoffensive 2023