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Glossar zur Digitalisierung

Name des Begriffes: Datenschutz-Grundverordnung
Beschreibungen des Begriffes:

Vorschriften zum Schutz vor Datenmissbrauch

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (auch: EU-Datenschutz-Grundverordnung) ist seit dem 25. Mai 2018 in Deutschland geltendes Recht. Danach müssen auch Vereine jederzeit nachweisen können, dass sie datenschutzkonform agieren. Detaillierte Informationen und Hinweise zur DSGVO gibt‘ hier.

Die DSGVO trägt den steigenden, digitalen Datenmengen Rechnung. Im Rahmen der Digitalisierung können persönliche Profile auf Basis digitaler Fußabdrücke (z.B. durch die Nutzung von Fitness-Apps, die Social Media-Nutzung, erfasste Browserdaten) erstellt  werden. Die digitale Datenverarbeitung von personenbezogenen Informationen ist mit größeren Risiken verbunden als in analogen Zeiten. So werden bspw. viele Informationen extern ausgelagert (Clouds) und weiterverarbeitet. Der Schutz personenbezogener Daten ist ein hohes Gut, das auch bei Digitalisierungsprozessen in Sportvereinen zu beachten ist.

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