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Glossar zur Digitalisierung

Name des Begriffes: Cyberkriminalität
Beschreibungen des Begriffes:

Straftaten in der Informations- und Kommunikationstechnik

Der Begriff Cyberkriminalität (engl.: Cybercrime) umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden.

Auch Sportvereine können Ziel von Cyberkriminalität werden. Hierzu gehören:

  • Viren/Malware: Cyberkriminelle infizieren Computer mit Viren und Malware (Schadsoftware), um Daten auszuspionieren, abzugreifen, zu löschen, den Computer zu schädigen oder um dessen Funktionen zum Erliegen zu bringen.
  • Phising Mails: Fingierte Mails, die den Zweck haben, an persönliche Daten, wie Passwörter, Zugangsdaten, Bankdaten der Nutzer*innen heranzukommen und diese anschließend zu missbrauchen. Den Phishing-Mails sind Anhänge mit Schadsoftware beigefügt. Beim Herunterladen des Anhangs gelangt die Schadsoftware auf den Computer. Cyberkriminelle täuschen die Echtheit einer Nachricht vor, indem z.B. ein aktuelles Thema im Betreff genannt wird oder die Mail von einer Behörde oder bekannten Mailadresse stammen könnte.
  • Cybermobbing: Beleidigen, Bedrohen Bloßstellen oder Belästigen von Vereinsmitgliedern, Vereinsfunktionären, Schiedsrichtern etc. in digitalen Medien.

Was kann man dagegen tun?

  • Viren/Malware: Virenschutzprogramm (Antivirenprogramm) auf Vereinsrechnern installieren (z.B. Avira, Bitedefender, McAfee, Norton, Panda). Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr(e) Rechner von Schadsoftware befallen sind und lassen Sie diese entfernen. 
  • Phishing Mails: Verdächtige Mails nicht öffnen, sondern löschen. Ggf. Polizeibehörden informieren.
  • Cybermobbing: Beratungsstellen/Vertrauensperson im Verein informieren (weitere Tipps, was man bei Cybermobbing unternehmen kann, gibt’s hier).

Beispiel eines Sportvereins, der Opfer von Cyberkriminellen wurde:

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