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Glossar zur Digitalisierung

Name des Begriffes: Datenschutzerklärung auf Vereins-Homepage
Beschreibungen des Begriffes:

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Sie können eine mit der EU-Datenschutzgrundverordnung konforme Datenschutzerklärung für Ihre Homepage z.B. mit Hilfe der Seite www.juraforum.de kostenfrei generieren. Voraussetzung ist, dass Sie juraforum.de in Ihrer Datenschutzerklärung als Quelle nennen.

Werfen Sie zur Inspiration einen Blick auf unsere Datenschutzerklärung von VIBSS.de.

Wichtig! Der Homepage-Nutzer muss die Datenschutzerklärung jederzeit von jeder Unterseite aus erreichen können. Die Datenschutzerklärung platziert man daher üblicherweise im Footer (deutsch: Fußzeile) der Homepage.

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