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Glossar zur Digitalisierung

Name des Begriffes: Digitalisierungsbeauftragt*er
Beschreibungen des Begriffes:

Digitalisierungsbeauftragt*er

Es ist von Vorteil, wenn der Digitalisierungsprozess im Sportverein von einer Person gesteuert/koordiniert wird.

Idealerweise handelt es sich bei dieser Person (Digitalisierungsbeauftragte*r) um eine*n IT- Expertin/en, die/der im Umgang mit digitalen Medien geübt ist (sei es beruflich oder privat).  

Die für die Planung und Umsetzung der Digitalisierung im Verein zuständige Person sollte die Rückendeckung des Vereinsvorstandes haben. Alle an der Digitalisierung des Vereins interessierten Vereinsmitglieder sollten die Chance haben, sich mit der/m Digitalisierungsbeauftragten auszutauschen, Ihre Expertise einzubringen und Teilaufgaben übernehmen zu können. Idealerweise gibt es bei Mehrspartenvereinen neben dem/der Digitalisierungsbeauftragten in den einzelnen Abteilungen Ansprechpartner*innen für das Thema Digitalisierung.

Was gehört zum Aufgabenspektrum einer/s Digitalisierungsbeauftragten im Sportverein?

  • Ganzheitliche Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung der digitalen Vereinsstrategie in Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorstand und anderen Interessierten/Engagierten im Verein
  • Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur im Verein (z.B. einer Cloud-Infrastruktur)
  • Umsetzung von Prozessoptimierungen und Verbesserung der Kommunikation mit den Vereinszielgruppen

Das Themenfeld „Digitalisierung“ eignet sich, um junge Engagierte im Verein (Digital Natives, darunter insbesondere die Generation Z: ab 1996 geboren) an das Ehrenamt heranzuführen. Sie sind im digitalen Zeitalter aufgewachsen und im Umgang mit digitalen Medien in der Regel geübter als ältere Vereinsmitglieder.

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