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Glossar zur Digitalisierung

Name des Begriffes: Drohnen
Beschreibungen des Begriffes:

Unbemanntes Luftfahrzeug

Multicopter (umgangssprachlich: Drohnen) erfreuen sich seit Jahren einer stetig wachsenden Anhängerschaft.

Auch Sportvereine können Drohnen einsetzen (z.B.):

  • zum Fotografieren
  • zum Drehen von Videos
  • für Sportwettkämpfe

Fotodrohnen
Fotodrohnen ermöglichen spektakuläre Aufnahmen aus der Vogelflugperspektive (z.B. vom Vereinsgelände, von Vereinsveranstaltungen oder Vereinsmitgliedern). Die Luftbilder können Sie z.B. für Social Media-Postings, zur Einbindung auf der Vereins-Homepage, eine Vereinspräsentation oder Sponsorenmappen nutzen.

Videodrohnen
Luftvideos machen Ihren Verein auf atemberaubende Art und Weise erlebbar. Bewegte Bilder aus luftiger Höhe können Sie z.B. für einen Imagefilm des Vereins oder als Social Media-Inhalte nutzen. Auch Livebildübertragungen von Vereinswettbewerben und Indoor-Aufnahmen sind möglich.

Sportdrohnen
Sogenannte Racecopter kommen bei Sportwettkämpfen zum Einsatz. Renndrohnen sind können über 150 km/h schnell sein und beschleunigen von 0 auf 100 km/h in unter 1 Sekunde.

Bei der Disziplin FPV-Racing wird ein festgelegter Kurs abgeflogen (auf Zeit alleine oder als Duell). Es müssen Hindernisse wie Flaggen, Tore, Türme und Tunnel beflogen werden. Der/die schnellste Pilot*in gewinnt. Es wird Outdoor und Indoor geflogen. Die Drohnen werden nicht auf Sicht gesteuert. Über eine Funkstrecke wird das Bild einer Cockpitkamera auf einen Monitor oder eine Videobrille übertragen. So fliegt man quasi in der Drohne sitzend den Kurs ab. 

Weitere Disziplinen sind: Freestyle, Find Objects, Longrange, Pylon Racing und Sichtflug.

Drohnensportvereine (Beispiele):

Was ist beim Einsatz von Drohnen zu beachten?
Bei Multicoptern handelt es sich nach gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) um „Luftfahrzeuge“. Durch unkontrolliertes Flugverhalten oder Abstürze der Multicopter (Drohnen) können Personen und Sachen zu Schaden kommen. Der/die Führer*in der Drohne haftet grundsätzlich für alle Schäden, die bei einem Flug verursacht werden können. Sowohl im EU-Rahmen, als auch für den Drohnenbetrieb im Verband besteht als Verein eine Versicherungspflicht. Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich vom Versicherer Ihres Landessportbundes (Beispiel Nordrhein-Westfalen).

Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ist vom Verein in Ausnahmenfällen (z.B. beim Einsatz größerer Multicopter-Modelle und wenn Abstandsregeln zu Bahnanlagen, Straßen, Gebäuden nicht eingehalten werden können) ein Antrag auf Aufstiegserlaubnis zu stellen (Bsp: Aufstiegserlaubnis nach §21b LuftVO TSV Korntal e.V.).

Was kosten Drohnen?
Racecopter, die bei Sportwettkämpfen zum Einsatz kommen, kosten mindestens 300 € (fertig aufgebautes Basismodell). Bei selbst aufgebauten Coptern muss man mit 600 € und mehr rechnen. Einsteiger-Normaldrohnen gibt‘s schon ab ca. 100 €.

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