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Glossar zur Digitalisierung

Name des Begriffes: IT-Spenden
Beschreibungen des Begriffes:

Spenden in Form von Informationstechnologien

Als gemeinnütziger Sportverein kann man in den Genuss von IT-Spenden (Hard- und Software) kommen.

Das Portal Stifter-helfen stellt gemeinnützigen Organisationen, wie Sportvereinen, neben IT-Spenden (z.B. Software-Produkte von Microsoft), Hardwareprodukte (Notebooks, Smartphones, Tablets), Softwareprodukte (z.B. Cloud-Produkte, Microsoft Office-Pakete, Antivirenprogramme) und Service-/Beratungsleistungen zu Sonderkonditionen zur Verfügung. Hier geht’s zur Produktübersicht.

Vor der Inanspruchnahme der Angebote muss sich der Verein auf dem Portal registrieren. Man durchläuft dabei drei Schritte:

  1. Registrierung
    Bei der Registrierung muss der Verein eine unpersonalisierte E-Mail-Adresse hinterlegen, die die Zugehörigkeit zum Verein dokumentiert (z.B. vorstand@vereinsname.de oder vereinsname@gmx.de). Der Registrierung muss eine Kopie des Freistellungsbescheides von der Körperschaftssteuer oder die Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid beigefügt werden. Auf diesen Dokumenten stehen die Steuernummer und die Förderzwecke. Darüber hinaus muss die Homepage-URL des Vereins angegeben werden, damit sich „Stifter helfen“ ein Bild vom Verein machen und ihn für die einzelnen Spendenprogramme qualifizieren kann. Alternativ kann auch die Vereinssatzung zugeschickt werden.
  2. Erhalt der Berechtigung
    Der Antragsteller erhält nach maximal 5 Arbeitstagen eine Rückmeldung zur Registrierung. Diese wird an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Über das Benutzerkonto kann der Förderstatus jederzeit eingesehen werden.
  3. Bestellung
    Der Verein kann nach der Anerkennung der Förderberechtigung die passenden Produkte im Onlineshop auswählen und bestellen. Bei Produktspenden fällt eine geringe Verwaltungsgebühr an. Diese beträgt zwischen vier und zehn Prozent des offiziellen Verkaufspreises. Die Gebühr dient der Deckung der administrativen Kosten des Portals. Nach dem Eingang der Verwaltungsgebühr wird die Bestellung an den entsprechenden IT-Stifter weitergeleitet. Dieser wickelt dann die Auslieferung der Produkte ab.

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