Bezuschussung durch Krankenkassen
Die Teilnahme an einem SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebot kann von den Krankenkassen bezuschusst werden. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Angebot muss mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT und dem Deutschen Standard Prävention (siehe unten) zertifiziert sein. Beide Siegel können gleichzeitig über die DOSB-Serviceplattform beantragt werden.
- Das Angebot muss in Kursform stattfinden.
- Die Kursgebühr muss separat ausgewiesen sein.
- Die Teilnehmerzahl muss mindestens 6 und darf 15 Personen nicht überschreiten.
- Die Teilnehmer*innen müssen mindestens 80 Prozent des Kurses anwesend sein.
- Die Übungsleitung muss die Teilnahme mit einer vorgegebenen Bescheinigung bestätigen.
- Die Teilnehmer*innen müssen einen Nachweis über die Zahlung der Kursgebühr vorlegen (z.B. Kontoauszug des*r Teilnehmer*in oder Bestätigung durch Verein).
Teilnehmer*innen müssen die von der Übungsleitung ausgegebene Teilnahmebestätigung nach Beendigung des Kurses bei ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten bei einigen Krankenkassen bis zu 80 Prozent (max. 75-80 € pro Kurs/max. 2 Kurse pro Jahr) der Teilnahmegebühr im Nachgang des Kurses zurückerstattet.
Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention
Der „Deutsche Standard Prävention“ ist das seit 2014 durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) vergebene Siegel für Präventionskurse, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind.
Was ist die ZPP?
Die ZPP wurde im Januar 2014 gebildet und von der Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen zur kassenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten beauftragt. Die Prüfung der Präventionsangebote erfolgt nach bundeseinheitlichen Standards in den vier Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum und basiert auf dem aktuellen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes.