Auch dieses Jahr wird das Land NRW Sportvereinen eine Förderung zur Leitung der Übungsarbeit von Sportvereinen zur Verfügung stellen, insgesamt 7,56 Mio. Euro. Voraussetzung zur Förderung ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins sowie die erfolgte Mitgliedermeldung (Bestandserhebung) zum 01.01.2023. Außerdem müssen Vereine Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sein (Doppelmitgliedschaft) und über lizensierte Übungsleitungen verfügen. Gefördert wird der Trainingsbetrieb im Breitensport.