Vorlesen

Schulsportgemeinschaften in Kooperation zwischen Schule und Sportverein

Jetzt Antrag für Allgemeine Schulsportgemeinschaften und Talentsichtungsmaßnahmen im Schuljahr 2023/2024 stellen!

Ab dem 01.06.2023 können bis Ende zum 30.09.2023 Anträge für Allgemeine Schulsportgemeinschaften und Talentsichtungsmaßnahmen im Schuljahr 2023/2024 gestellt werden.

Seit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Leitung von Schulsportgemeinschaften 2021 existiert eine deutliche höhere finanzielle Fördersumme und eine höhere Aufwandsentschädigung für die Leitungen. Außerdem sind die Unterrichtszeiten der Schulsportgemeinschaften flexibler geworden.

Schülerinnen und Schüler sollen noch mehr in Bewegung kommen und durch die Kooperationen mit Sportvereinen auch die außerschulische Bewegungswelt kennenlernen. Im besten Falle werden sie für diese nachhaltig begeistert. Die Stärkung der Kooperation zwischen Schule und Sportverein ist ein Gewinn für alle. Sie gewährleistet, dass im nächsten Schuljahr viele Kinder und Jugendliche neben dem Sportunterricht wieder mehr Sport treiben und trägt zu einer weiteren Qualitätsentwicklung des Schulsports bei.

Hier geht es für die Schulen mit der Schulmailadresse, welche eine sechsstellige Nummer beinhaltet, zur Anmeldung.

Für weitere Fragen geht es hier zum Berater oder zur Beraterin im Schulsport bzw. zur Fachkraft in die jeweilige kreisfreie Stadt oder den Kreis: Link zur Übersichtskarte BiS und Fachkräfte NRW.

Weitere Informationen & Anmeldung


Bild: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Zurück
Allgemeine Schulsportgemeinschaften und Talentsichtungsmaßnahmen im Schuljahr 2023/2024