Vergütungen für pädagogische Nebentätigkeiten in gemeinnützigen Sportorganisationen sind insgesamt bis zur Höhe von 3.000 € pro Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Autor*in: Dietmar Fischer
Beim Übungsleiterfreibetrag kommt es auf den Zahlungszeitpunkt an mehrere Tätigkeiten, z. B. für verschiedene Sportorganisationen, sind zusammen zu rechnen.
Autor*in: Dietmar Fischer
Der Übungsleiterfreibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen sowohl mit anderen Steuerbefreiungen als auch mit einer abhängigen Beschäftigung (z. B. 450-€-Minijob) oder mit selbstständigen Tätigkeit kombiniert werden. Bei einer höheren Vergütung als 3.000 € im Jahr kann der Üungsleiterfreibetrag evtl. als Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenpauschale genutzt werden.
Autor*in: Dietmar Fischer
Aufwandsentschädigungen im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages werden teilweise auf Arbeitslosengeld II angerechnet.