Die wechselseitige Platzierung des Vereins- bzw. Sponsorenlogos sowie die gegenseitige Verlinkung der Internet-Homepages sind Leistungen, die zwischen einem gesponserten Sportverein und dem Sponsor vereinbart werden können.
Eine Verlinkung mit der Internet-Seite des Sponsors hat für den Verein steuerliche Auswirkungen. Im Gegensatz zur bloßen Sponsorennennung auf der Homepage unternimmt hier der gemeinnützige Sportverein eine aktive Werbemaßnahme zu Gunsten seines Sponsors. Einnahmen, die dadurch erzielt werden, sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen.