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Versicherungen

Gegen diese Risiken sollte man sich absichern!

Zu den Versicherungen mit Relevanz bei Vereinsveranstaltungen gehören:

1. Veranstalterhaftpflichtversicherung

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung  sichert den gesamten Bereich der Planung, Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung gegen Sachschäden (Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Sachgegenständen), Personenschäden (Verletzung und Tod von Personen) sowie Vermögensschäden ab. Die Versicherungsprämie hängt z.B. von der Zuschauer- bzw. Teilnehmerzahl ab.

Umfassende Informationen zu Veranstalterhaftpflichtversicherung gibt`s hier.

Die Landessportbünde haben Rahmenversicherungsverträge abgeschlossen, von denen alle Mitgliedsvereine profitieren. Die Rahmenversicherungsverträge decken die wichtigsten Risiken, wie die Veranstalterhaftpflicht ab.

2. Elektronik-/Technikversicherung

Diese versichert technische Gegenstände, die bei einer Veranstaltung zum Einsatz kommen. Hierzu gehören Fotoboxen, Lichtanlagen, Fernseher, Digitale Displays, Computer, digitale Flipcharts und Mikrofon-/Beschallungsanlagen.

3. Versicherung von Sportgeräten, Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenständen 

Hiermit sind Sportgeräte, Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenstände innerhalb eines Vereinsgebäudes sowie Sportgeräte außerhalb des Vereinsgebäudes – zum Beispiel bei Auswärtsspielen und in angemieteten kommunalen Sporthallen, versichert.

4. Veranstaltungs-Unfallversicherung

Des Weiteren ist eine Veranstaltungs-Unfallversicherung sinnvoll. Mit dieser können Mitarbeiter*innen wie auch Teilnehmer*innen und Besucher*innen einer Veranstaltung abgesichert werden. Die Versicherungsprämie hängt von der Personenzahl und Deckungssumme ab.

Die Rahmenversicherungsverträge der Landessportbünde beinhalten einen Unfallversicherungsschutz. Kernleistung sind Leistungen bei Invalidität, also einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung des Versicherten. Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen körperlicher Unfälle, die sich während einer versicherten Vereinsveranstaltung ereignen. Auch Wegeunfälle zur Veranstaltung sind versichert. Versichert sind die Vereinsmitglieder, alle Funktionäre, Kampf-und Schiedsrichter, Übungsleiter und die vom Verein beauftragten Helfer von versicherten Vereinsveranstaltungen, auch dann, wenn sie keine Mitglieder des Vereins sind. Nichtmitglieder, die aktiv an Vereinsveranstaltungen teilnehmen oder Besucher dieser Veranstaltungen sind, haben keinen Versicherungsschutz im Rahmen der Unfallversicherung.

5. Veranstaltungsausfallversicherung

Eine Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt einen finanziellen Schaden, wenn eine Veranstaltung aus einem Grund ausfällt, abgebrochen wird oder anders als geplant durchgeführt werden muss, den Sie als Veranstalter nicht zu verantworten haben (z.B. höhere Gewalt: Naturkatastrophe, Krankheit des Künstlers, der Veranstaltungsort brennt ab). Die Versicherung ersetzt z.B. entstandene Kosten oder entgangene Sponsorengelder bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Lassen Sie sich vom Versicherungsbüro Ihres Landessportbundes beraten! Dort erfahren Sie, welche Leistungen der Rahmenversicherungsvertrag abdeckt und wo ggf. eine Zusatzversicherung Sinn macht! Beispiele:

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