Vorlesen

Sondernutzungsgenehmigungen

Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Straßen und Flächen!

Werden bei einer Vereinsveranstaltung öffentliche Straßen, Parkplätze, Geh- und Radwege genutzt, bedarf es einer Sondernutzungsgenehmigung (auch: Sondernutzungserlaubnis), da diese öffentlichen Flächen für Ihre Veranstaltung über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden.  

Die Nutzung von öffentlichen Flächen durch den Verein muss von der Gemeinde-/Stadtverwaltung genehmigt werden.

Wenn Sie zum Beispiel auf öffentlichen Flächen eine Lauf-/Radsport- oder Motorsportveranstaltung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde nach § 29 II Straßenverkehrsordnung. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis stellen. Der formlose, schriftliche Antrag muss Angaben zum Tag, der Uhrzeit, dem Start- und Zielort sowie der von Ihnen geplanten Streckenführung enthalten. Darüber hinaus ist beim Antrag nachzuweisen, dass man eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Kosten für eine Sondernutzungsgenehmigung:

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Nutzungsort, der Nutzungsdauer und Art der Sondernutzung, so dass Gebühren unterschiedlicher Höhe zu entrichten sind. Bestimmte Sondernutzungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts oder kirchlichen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.

Beispiele von Gebührentarifen für die Sondernutzung von öffentlichen Straßen:

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Stellen Sie Ihren Antrag so früh es geht, jedoch spätestens einen Monat (mindestens 4 Wochen) vor der Veranstaltung.

Was passiert, wenn keine Sondererlaubnis beantragt wurde?

Wenn Sie eine öffentliche Fläche ohne Sondernutzungserlaubnis für eine Vereinsveranstaltung nutzen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Die Kosten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens sowie für eine nachträgliche Erhebung von Gebühren sollten Sie sich ersparen. Vom Imageschaden ganz zu schweigen!

Eine Sondernutzungserlaubnis ist auch bei Veranstaltungen zu beantragen, bei denen Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen könnten.

Damit die Behörde die Gefährdungslage einschätzen kann, muss der Verein als Veranstalter einen Antrag für die von ihm geplante Veranstaltung einreichen (u.a. mit Informationen zur Größe der Veranstaltungsfläche, erwarteten Besucherzahl und möglichen Risikofaktoren). Auf Basis der im Antrag gemachten Angaben/Informationen bewertet die Behörde das Risiko der Veranstaltung.  Sie führt vor der Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung mit dem Verein eine Vorortbegehung durch. Wird eine Veranstaltung als Großveranstaltung eingestuft, muss der veranstaltende Verein ein umfassendes, detailliertes Sicherheitskonzept einreichen.

Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

Der zukunftsfähige Sportverein kommt am Thema Marketing nicht vorbei. Gutes Marketing ist unerlässlich.

Die aktuellen Qualifizierungsgelegenheiten finden Sie auf meinsportnetz.nrw