Grundlagen Sponsoringvertrag
Schriftlich fixiert – Risiko minimiert
Ein schriftlicher Sponsoringvertrag ist die Basis für eine professionelle Partnerschaft zwischen Sportverein und Sponsor.
Wenn sich Sportverein und Sponsor auf die Bausteine einer Sponsoringkooperation geeinigt haben, sollten diese in einem Sponsoringvertrag schriftlich fixiert werden.
Im Vertrag werden der Gegenstand und der genaue Inhalt der Zusammenarbeit zwischen Sponsor und Sportverein definiert. Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgeschrieben.
Der Vertrag muss alle für eine erfolgreiche Umsetzung der Sponsoringkooperation wichtigen Punkte enthalten.
Grundsätzlich ist es möglich, einen Sponsoringvertrag mündlich abzuschließen. Grundlage für die Gestaltung von Sponsoringverträgen ist das Allgemeine Schuldrecht, das den Vertragsparteien weitgehende Gestaltungsfreiheit beim Inhalt einräumt. Eine spezielle Vertragsform, wie etwa eine Schriftformerfordernis, ist dort nicht vorgeschrieben.
Ein Sponsoringvertrag sollte trotzen möglichst immer schriftlich fixiert sein, damit
- die gegenseitigen Rechte und Pflichten eindeutig festgelegt sind
- die vereinbarten Geld-, Sach- und Dienstleistungen für beide Vertragsparteien rechtsverbindlich sind
- die Konsequenzen für eine ganze oder teilweise Nichterfüllung definiert sind (siehe dazu §§ 3, 6,7 und 8 im Sponsoring-Mustervertrag)
- die steuerlichen Aspekte eindeutig geklärt sind
- eine Absicherung beider Vertragsparteien gewährleistet ist.
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Autor:
Dirk Schröter
zuletzt aktualisiert:
Januar 2026