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Medienrecht

Innerhalb der Medienarbeit muss der Verein Folgendes beachten:

Im Grundgesetz:

Art. 5, Abs. 1: Presse- und Meinungsfreiheit
Art. 5, Abs. 2: Schranken, insb. Jugendschutz und Persönlichkeitsrechte
Zum Thema: wahre Aussage - Meinung - Vermutung

Privatsphäre ist geschützt
Meinungen deutlich kennzeichnen
Anzeigen

Klar kennzeichnen!
Zitate und Interviews

Wahrheitsgemäß wiedergeben!
Einverständnis einholen
Bei Fotos/Bildern : Recht am eigenen Bild

Einverständniserklärung bei Fotos
Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte

Details

Autor:
Isabell Weyand, Dirk Schröter

zuletzt aktualisiert:
Juni 2025