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Impressum allgemein

Was ist ein Impressum?

Allgemein gilt für alle Veröffentlichungen, die der Verein zu verantworten hat: Ein  Impressum darf nicht fehlen!

Der Begriff „Impressum“ hat seinen Ursprung im Presserecht. Das Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen. Der Leser sollen erkennen können, wer die Inhalte der Publikation zu verantworten hat. Die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) gilt für Printmedien und Onlinemedien (= Telemedien, wie z.B. Vereins-Homepage, E-Mail-Newsletter, Vereins-Apps, E-Vereinszeitung, Blogs, Social Media-Präsenzen des Vereins und Podcasts. Telemedien ist der Rechtsbegriff für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste).

Regelungen zur Anbieterkennzeichnung für Onlinemedien finden sich im Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag.

In § 5 TMG ist geregelt, dass Anbieter von Telemedienangeboten eine gesetzliche Pflicht zur Anbieterkennzeichnung haben.

Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten (z.B. Vereinsnachrichten oder Berichte von Sportereignissen) ist auch eine Person mit Namen und Anschrift zu benennen, die für diese Texte die journalistische Verantwortung trägt (verantwortlich nach § 55 II RStV).

Bei Printpublikationen sind beim Impressum die Pressegesetze der jeweiligen Bundesländer zu berücksichtigen, denn Presserecht ist Länderrecht. Bezüglich der Impressumspflicht unterscheiden sich die Landespressegesetze nur minimal. Im Landespressegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen finden sich in § 8 Regelungen zum Impressum.

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