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Produkt- und Dienstleistungsbezug

Passende Produkte und Dienstleistungen = Größere Erfolgsaussichten bei der Sponsorenakquise!

Für Sponsoren ist es wichtig, dass ihr Engagement von den Unternehmenszielgruppen als glaubwürdig empfunden wird. 

Zur Glaubwürdigkeit eines Sponsorings trägt bei, wenn es eine Ähnlichkeit (= Affinität, Bezug) des Unternehmens und seiner Produkte bzw. Dienstleistungen zum Sport im Allgemeinen sowie dem Gesponserten (z.B. Sportverein) und einer Sportart im Besonderen gibt.

Man unterscheidet vier „Ähnlichkeitsstufen“:

Sportaffine Produkte/Dienstleistungen

Hierzu gehören Sportartikel, die bei der Sportausübung eingesetzt werden (z.B. Sportshirts, Badmintonschläger, Sportschuhe, Skistiefel, Fußbälle). Außerdem zählen Dienstleistungsunternehmen, wie Fußballschulen oder Fitnessstudios zu dieser Gruppe.

Beispiele:

Ein Sportgeschäft stattet eine Vereinsmannschaft mit Trikots aus. 

Ein Sportgerätehersteller stellt Turngeräte (Barren, Pferd, Reck etc.) für eine Turnveranstaltung zur Verfügung.

Sportnahe Produkte/Dienstleistungen

Hierzu zählt man Produkte, die nicht unmittelbar zur Sportausübung benutzt, aber in direkter, unmittelbarer Verbindung mit dem Sport verwendet werden (Sportgetränke, Sporttaschen, Fitnessnahrung, Duschgels, Bademäntel, Salben gegen Prellungen, Sportböden etc.). Dienstleistungen, wie Ernährungsberatungen, Mentaltrainings und sportmedizinische Leistungen sind ebenfalls dieser Gruppe zuzuordnen.

Beispiel:

Ein Mineralbrunnen-Betrieb versorgt als „offizieller Getränke-Partner“ einer Vereinsveranstaltung die Helfer*innen und Teilnehmer*innen mit Mineralwasser, Apfelschorle und weiteren Getränken.

Sportferne Produkte/Dienstleistungen

Zu dieser Gruppe gehören Produkte und Dienstleistungen, die nur eine mittelbare Beziehung zum Sport haben (z.B. Auto, Flugzeug oder Bus als Transportmittel, um zu einer Sportveranstaltung zu gelangen; Fahrrad, mit dem man zum Vereinstraining fährt; Waschmaschine, zum Reinigen von Sportbekleidung; Bank, die das Vereinskonto führt; Hotel, in dem die Sportler übernachten). Reiseveranstalter, Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen und Krankenkassen gehören ebenfalls zu dieser Gruppe.

Beispiel:

Ein Autohaus oder Automobilhersteller unterstützt als „offizieller Mobilitätspartner“ eine Vereinsveranstaltung mit Fahrzeugen, um einen reibungslosen Transport der Teilnehmer*innen und Offiziellen sicherzustellen.

Sportfremde Produkte/Dienstleistungen

Zu dieser Gruppe gehören alle verbleibenden Produkte und Dienstleistungen, die weder unmittelbar noch mittelbar einen Bezug zum Sport haben.

Je näher Unternehmensprodukte und -dienstleistungen am Sport sind, umso größer die Erfolgsaussichten bei der Sponsorenakquise!

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Autor:
Dirk Schröter

zuletzt aktualisiert:
Januar 2026