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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Programmsponsoring
Beschreibungen des Begriffes:

Als Programmsponsoring (auch: Presenting) bezeichnet man das Sponsoring von Sportsendungen im Fernsehen und Radio.

Als Programmsponsoring (auch: Presenting) bezeichnet man das Sponsoring von Sportsendungen im Fernsehen und Radio.

Beim Programmsponsoring wird auf den Sponsor in Wort, Text und Bild im Vor- und Nachspann einer Sportsendung/-übertragung sowie ggf. bei einer Unterbrechung durch einen Werbeblock hingewiesen.

Geregelt ist das Programmsponsoring im Rundfunkstaatsvertrag (Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien). In § 8 I des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) heißt es, dass „bei Sendungen, die ganz oder teilweise gesponsert werden, zu Beginn oder am Ende auf die Finanzierung durch den Sponsor in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden muss; der Hinweis ist in diesem Rahmen auch durch Bewegtbild möglich. Neben oder anstelle des Namens des Sponsors kann auch dessen Firmenemblem oder eine Marke, ein anderes Symbol des Sponsors, ein Hinweis auf seine Produkte oder Dienstleistungen oder ein entsprechendes unterscheidungskräftiges Zeichen eingeblendet werden.“

Eine Regelung zur Länge der Programmsponsoringtrailer gibt es in der aktuellen Version des RStV nicht mehr. 5-6 Sekunden gelten als vertretbar.

Ein deutlicher Sponsorenhinweis wird erreicht durch Formulierungen, wie „präsentiert von“ oder „unterstützt von“.

Wichtig ist, dass der Programmsponsor auf den Inhalt der gesponserten Sendung keinen Einfluss nimmt. Die redaktionelle Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters muss gewahrt bleiben. In § 8 II RStV heißt es dazu: „Der Inhalt und Programmplatz einer gesponserten Sendung darf vom Sponsor nicht in der Weise beeinflusst werden, dass die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters beeinträchtigt werden“.

Den Rundfunkstaatsvertrag (21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 25. Mai 2018) inkl. der Regelungen zum Programmsponsoring (S. 17)  gibt es hier zum Download 

 

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