Wenn sich ein Sportverein bei der Sponsorenakquisition der Hilfe einer darauf spezialisierten Vermarktungs- bzw. Vermittlungsagentur („Vermarkter“) bedient, ist dies mit Kosten verbunden. Üblicherweise erhält die vom Verein beauftragte Agentur eine Vermittlungsprovision auf den akquirierten Sponsoringbetrag. Die Agenturprovision liegt in der Regel zwischen 10 – 25 %.
Von einer Agentur akquirierte Sachleistungen und Warengeschäfte (Bartering) werden normalerweise als monetäre Einnahme bei der Berechnung der Gesamteinnahmen und damit der Vermittlungsprovision berücksichtigt.