Vereinsschädigung mit Konsequenzen
Wann Handlungen auch außerhalb des Vereins zur Haftung führen
„Habt ihr schon gehört? Herr Mustermann soll dem Verein Geld geklaut haben, jetzt können die neuen Sportgeräte nicht mehr bezahlt werden.“ „Was ich auch gehört habe, die Trainerin der Mädchenfußballmannschaft erzählt wohl überall herum, dass sie im Verein nur dicke faule Kinder trainieren muss und deren Eltern, von denen noch welche im Vorstand sind, diese in den Himmel loben, dabei können die laut ihrer Meinung nichts!“
Solche und ähnliche Sachverhalte können einen Vereinsalltag schnell beeinflussen. Oft vorschnell entstehen hierbei auch Gerüchte. Was ist jedoch, wenn es keine Gerüchte sind, wenn das Konto tatsächlich abgeräumt wurde, wenn Trainer*innen doch einmal Kinder beleidigen oder gar mobben und auch außerhalb ihrer Vereinstätigkeit über diese Kinder sprechen? Wie sollte sich ein Verein, insbesondere der Vorstand verhalten, wenn die Gerüchte wahren Tatsachen entsprechen und das Konto des Vereins tatsächlich in den roten Zahlen steht, obwohl das Geld eigentlich vorhanden sein müsste? Was ist zu tun, wenn Mitglieder von eigenen Trainer*innen ins schlechte Licht gerückt werden? Was bedeutet dies für das Vereinsleben intern und sein Ansehen nach außen? Welche Konsequenzen zieht dies nach sich? Probleme können auch dann entstehen, wenn sich erkennbar herausstellt, dass sich ein Vereinsmitglied extremistisch verhält oder einer Organisation angehört, die als rechtsextrem eingestuft worden ist. Vereinsschädigendes Verhalten kann dabei nicht nur von Erwachsenen, sondern auch Minderjährigen ausgeübt werden.
Fragen über Fragen, die sich vermutlich in diesen Situationen jedem Vereinsvorstand stellen, insbesondere, wenn das „schwarze Schaf“ aus den eigenen Reihen kommt. Eins dürfte jedem klar sein: Dieses Verhalten schadet dem Verein!
Geld zu entwenden oder Mitglieder zu mobben sind nur einzelne Möglichkeiten dem Verein einen Schaden zuzufügen. Welche Fallgruppen beispielsweise noch zur Vereinsschädigung führen, welche Auswirkungen dies auf den Verein hat und insbesondere welche Konsequenzen dies nach sich zieht, wollen wir im Folgenden näher erläutern.
Was ist vereinsschädigendes Verhalten und von wem kann es ausgeführt werden?
Definition
Unter vereinsschädigendem Verhalten lassen sich Handlungen einordnen, die sowohl dem Ansehen des Vereins schaden als auch die finanzielle und somit wirtschaftliche Lage des Vereins gefährden. Ein solches beeinflusst nicht nur den Zusammenhalt und das Vertrauen der einzelnen Mitglieder untereinander, sondern auch das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit. Dies vor allem dann, wenn die den Verein schädigende Person aus den Vorstandsreihen kommt und somit auch den übrigen Mitgliedern der Vorwurf gemacht wird, warum das negative Verhalten nicht aufgefallen ist. Vereinsschädigendes Verhalten muss dabei nicht zwingend im Rahmen der Vereinstätigkeit erfolgen. Auch eine Äußerung beispielsweise über den Verein, seine Mitglieder und dessen Tätigkeit bei Freunden, Familien und Fremden, kann den Verein schlecht darstellen und fällt damit unter den Tatbestand des vereinsschädigenden Verhaltens.
Vereinsschädigendes Verhalten assoziieren viele damit, dass dies von Erwachsenen erbracht wird. Dabei kann sich auch eine minderjährige Person - beispielsweise durch Mobbing anderer Vereinsmitglieder oder negativer Darstellung der Vereinstätigkeit außerhalb dessen - vereinsschädigend verhalten. Dies betrifft daher alle und nicht nur einen einzelnen Personenkreis.
Beispiele
Vereinsschädigendes Verhalten kann sich in vielerlei Hinsicht äußern. Das Wort Schaden verbinden viele mit der wirtschaftlichen Lage des Vereins und denken an die Veruntreuung von Vereinsgeldern in der Art und Weise, dass die Gelder für private Zwecke des Täters verwendet werden oder die Buchhaltung manipuliert wird, damit die Zahlen stimmen.
Die Beispiele für vereinsschädigendes Verhalten sind vielfältig. Es gibt jedoch einige „Klassiker“, die sich in der Vergangenheit wiederholt haben.
Hierzu zählen:
- Die Rufschädigung des Vereins
Durch Falschbehauptung von Tatsachen über den Verein sowohl bei Mitgliedern als auch außerhalb der Vereinstätigkeit
- Verstoß gegen die Vereinssatzung
Die Satzung des Vereins ist das Regelwerk, nach dem sich die Mitglieder richten und die ein harmonisches Zusammenleben garantieren soll. Das Nichteinhalten der darin festgesetzten Regelungen, kann dem Verein schaden, insbesondere, wenn sich dies finanziell für den Verein auswirkt
- Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge
Dies führt schnell zu einem finanziellen Schaden des Vereins, weil die Mitgliedsbeiträge eine wesentliche Einnahmequelle sind, die die Liquidität des Vereins sichern.
- Mobbing anderer Mitglieder
Auch Mobbing anderer Mitglieder, beispielsweise durch Beleidigung, Schikanieren oder Ausgrenzen einer Person, stellt vereinsschädigendes Verhalten dar.
- Nichteinhalten von Verpflichtungen
Hier ist insbesondere die Vorstandstätigkeit mit gemeint.
- Unterstützen extremistischer Organisationen
Dem Ruf des Vereins schadet es, wenn ein Mitglied des Vereins auch einer extremistischen Organisation (aktiv oder passiv) angehört. Ziele, Zwecke und Grundsätze dieser beiden Vereinigungen weichen voneinander ab und eine Mitgliedschaft in beidem, bei Förderung der jeweiligen Zwecke, ist nicht kompatibel. Vereine gehörten zu den Institutionen, die nicht politisch einseitig handeln und daher auch nach außen sich offen verhalten. Zudem hat jedes Mitglied seinem Verein gegenüber eine Treuepflicht, die es gebietet, die Zwecke des Vereins zu unterstützen.
Auswirkungen des vereinsschädigenden Verhaltens
Das Verhalten führt nicht nur bei den übrigen Mitgliedern des Vereins zu Unmut und Missstimmung in dessen Folge die Harmonie des Vereins sowie ein geordnetes Vereinsleben sowie das Erreichen gemeinsamer Ziele beeinflusst werden. Vielmehr zieht dies auch, insbesondere bei Verhalten betreffend die Vereinsgelder, sowohl finanzielle als auch rechtliche Konsequenzen nach sich.
Auswirkungen auf den Verein und seine Mitglieder
Ist einer der Tatbestände des vereinsschädigenden Verhaltens durch ein Mitglied des Vereins erfüllt, löst dies bei den übrigen Mitgliedern zum einen Diskussionen aus, führt zum anderen dazu, dass sich Mitglieder und Vorstand beraten müssen, welche Konsequenzen in Art und Schwere dies nach sich zieht. Die Harmonie im Vereinsleben ist gestört und das Vertrauen verletzt. Untereinander entstehen Konflikte, die sich nicht nur negativ auf das Zusammengehörigkeitsgefühl auswirken, sondern auch auf die Motivation der Mitglieder, die sich mit dem Verein infolge eines Konfliktes und dessen Umgang damit vielleicht nicht mehr identifizieren können und in letzter Konsequenz den Verein verlassen. Scheiden Mitglieder aus, fehlen dem Verein nicht nur manpower, sondern auch die Mitgliedsbeiträge.
Hier kann unter Umständen ein Teufelskreis entstehen, wenn das Fehlverhalten eines Mitglieds dem Ansehen des Vereins auch in der Öffentlichkeit schadet und infolgedessen neue Mitglieder ausbleiben und keine Sponsoren gewonnen werden können. Konsequenzen, die die Arbeit des Vereins in erheblichem Maße erschweren.
Finanzielle und rechtliche Konsequenzen
Neben den Auswirkungen, die das Verhalten auf den Verein in menschlicher Hinsicht nach sich zieht, entstehen durch den Verlust der Mitgliedsbeiträge möglicher Austritte finanzielle Lücken, die die Stabilität des Vereins gefährden und nicht nur vielleicht neu geplante Anschaffungen unmöglich machen, sondern – je nach Höhe des Verlustes – auch die Zahlung der Fixkosten (beispielsweise Versicherungsbeiträge) nicht mehr gewährleistet werden kann.
Rechtlich kann ein vereinsschädigendes Verhalten, nicht nur für das Mitglied, selbst, sondern auch für den Verein weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Das Mitglied kann – dies jedoch als ultima ratio - aus dem Verein ausgeschlossen werden und muss - je nach Schwere und Art des Verstoßes - mit der Einleitung eines Straf- oder Zivilverfahrens rechnen. In den Fällen, in denen sich ein Vereinsmitglied am Konto des Vereins bedient, können Straftaten wie Veruntreuung und Betrug verfolgt werden. Durch Falschaussagen über den Verein in der Öffentlichkeit oder gegenüber Mitgliedern können Straftaten wie Beleidigung oder Verleumdung zur Anzeige gebracht und verfolgt werden. Besteht das Fehlverhalten beispielsweise in der missbräuchlichen Nutzung von Bildrechten entgegen den Vorgaben des Vereins und wird der Verein deswegen auf Zahlung eines Betrages in Anspruch genommen, besteht seitens des Vereins ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Mitglied, der vor dem Zivilgericht verfolgt werden kann.
Umgang und Sanktionen
Der Umgang mit dem Verhalten kann für einen Verein nicht nur in finanzieller Hinsicht eine Herausforderung sein.
Wenn der Verdacht aufkommt, dass ein Mitglied des Vereins oder Dritter sich gegenüber dem Verein oder bei seiner Tätigkeit im Verein zum Nachteil diesem gegenüber verhält, muss diesem zunächst gründlich nachgegangen werden. Insofern sollten sich die Vorstandsmitglieder zunächst klar und transparent verhalten und untereinander die weitere Vorgehensweise absprechen. Je nach Vorwurf ist gegebenenfalls (rechtliche) Beratung hinzuziehen. Zudem sollte das Mitglied oder der Dritte mit dem Vorwurf konfrontiert werden, um diesem die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern.
Im Anschluss muss der Vorstand besprechen, welche Konsequenzen das Fehlverhalten nach sich zieht und wie schwer diese das Mitglied treffen, Dies hängt immer vom Einzelfall ab und bedarf der ausreichenden Überlegung.
Zumeist regeln die Satzungen oder separate Ordnungen die Vorgehensweise bei vereinsschädigendem Verhalten. Andernfalls hilft das BGB weiter. Das Recht zur Feststellung ergibt sich somit ebenfalls daraus und steht dem zuständigen Organ – zumeist der Vorstand sowie die Mitgliederversammlung – zu.
In Satzung und Ordnung sollten auch – wenn auch keine zwingenden – Rechtsfolgen für vereinsschädigendes Verhalten enthalten. Sinnvoll ist hier eine Ermessensentscheidung zu regeln, die eröffnet, ob und wenn ja wie der Verein in diesem Fall tätig werden soll und muss. Bei der Entscheidung welche Sanktionen durchgeführt werden, ist immer der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – der im Grundgesetz verankert ist – zu beachten. Die „Strafe“ muss angemessen zur Tat sein. Grundsätzlich gilt: „Der Vereinsausschluss ist die ultima ratio!“ Für eine Vielzahl von Verhaltensweisen gibt es mildere Mittel, als das Mitglied direkt aus dem Verein auszuschließen, beispielsweise der Entzug von Vorstandsposten oder Aufgaben, ein Betretungs- oder Nutzungsverbot von Vereinsanlagen oder die Entziehung von Stimm- und Mitgliedsrechten. Bei Festlegung der Sanktion muss immer die Schwere des Verstoßes und das Ausmaß der Schäden, aber auch das Verhalten des Mitglieds nach Bekanntwerden des Verstoßes berücksichtigen.
In den Fällen, in denen nicht nur der Verein das (finanzielle) Opfer ist, sondern das Fehlverhalten beispielsweise in der Beleidigung oder dem Mobbing anderer Mitglieder liegt, sind auch diese Opfer und sollten vom Verein Unterstützung bekommen. Es kann beispielsweise ein Ausgleichsgespräch angeboten werden. Auch hier empfiehlt sich, je nach Schwere und Art des Verhaltens die Zusammenarbeit mit Experten und Beratern.
Wiederherstellung der Reputation
„Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!“ Ein Sprichwort das vermutlich jeder kennt, das für einen Verein jedoch das Aus bedeuten kann.
Den Ruf des Vereins und dessen Ansehen bei den Mitgliedern und bei der Öffentlichkeit wiederherzustellen, kann eine große Herausforderung darstellen.
Wichtig ist hier kurzfristig nach Erkennen der Problematik zu handeln und sich bei den betroffenen Mitgliedern und der Öffentlichkeit transparent zu verhalten und ggfs. zu entschuldigen. Ebenso ist wichtig, dass Lösungen präsentiert und Verantwortung übernommen werden. Interne Untersuchungen, mit denen der Entstehung der Problematik nachgegangen wird, helfen auch dabei, das Image wiederherzustellen, weil nach Außen signalisiert wird, dass man die Dinge ernst nimmt.
Durch positive Maßnahmen wie beispielsweise das Durchführen von Veranstaltungen, kann die Reputation des Vereins wiederhergestellt werden.
Präventive Maßnahmen
Damit es am besten nicht zu einem solchen Verhalten kommt und dem Verein damit viel Ärger und Schaden erspart bleibt, können präventiv Handlungen erfolgen.
Klare Regeln
Zumeist entsteht Fehlverhalten durch Neid, Missgunst und mangelndem Respekt. Deswegen ist es wichtig, dass im Verein klare Regeln und Richtlinien vorhanden sind, die offen kommuniziert werden und jedem Mitglied bekannt sind. Im Rahmen der Satzung können diese Regeln aufgeschrieben und Konsequenzen des Fehlverhaltens festgelegt werden. Mögliche Ausschlussgründe sollen jedem Mitglied vorab bekannt sein, damit die Person weiß, welche Wirkung eine von ihr gesetzte Ursache hat. Jeder weiß, was von ihm erwartet wird und welche Konsequenzen im Notfall drohen. Die Satzung und der darin enthaltende Vereinszweck bilden das Leitbild des Vereins und seiner Tätigkeit. Gleichzeitig sind in ihr die Werte des Vereins verankert, nach denen die Mit-glieder ihr Verhalten orientieren sollen. Hat ein Verein diese klar definiert und festgelegt und etwaige Sanktionen bei Fehlverhalten reglementiert, kann sich dies präventiv auf das Verhalten der Mitglieder auswirken und so einem vereinsschädigendem Verhalten entgegenwirken.
Schulung & offene Kommunikation
Durch sich regelmäßig wiederholende Schulungen werden Mitglieder sensibilisiert. Gerade die Themen der Vereinssatzung sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder sollten wiederholt offen kommuniziert werden. Zudem ist der Umgang mit Konflikten nicht nur im Vorstand, sondern auch bei den übrigen Mitgliedern wichtig, damit gerade Kindern ein gutes Vorbild geboten wird.
Regelmäßige Überprüfung (gerade der Finanzen)
Oft stellen leider die Vereinskassen die meiste Angriffsfläche für Fehlverhalten dar. Deswegen ist es hier wichtig, durch regelmäßig, auch außer der Reihe durchgeführte Überprüfungen, die Kasse im Blick zu haben und das Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen zu kontrollieren.
Festgehalten werden kann, dass es vielfältige Möglichkeiten gibt, dem Verein und seiner Reputation zu schaden, der Verein aber nicht handlungsunfähig dasteht. Vielmehr steht diesem ein Repertoire an präventiven Maßnahmen aber auch Sanktionen zur Verfügung, mit dem im Einzelfall eine verhältnismäßige und gerechte Entscheidung zu treffen ist.
