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FAQ zur Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Billigkeitsleistungen, um die krisenbedingten Mehrkosten für Energie abzumildern. Die Beantragung war bis zum 30. November 2023 möglich!

Was ist das Förderziel der Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie?

Die Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie liefert den Sportvereinen in NRW eine finanzielle Unterstützung, um die entstandenen Mehrkosten durch die Energiekrise abzumildern und somit den Trainings- und Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. 

Bis wann kann ein Antrag auf Soforthilfe gestellt werden?

Die Antragsfrist endete am 30. November 2023.

Gibt es einen fixen Vergleichszeitraum?

Maßgeblich als Vergleichsgrundlage sind die Preise je Energieträger oder das Nutzungsentgelt, welche zum 31. März 2022 laut Vertrag Gültigkeit besaßen.  

Für welche Energieträger gilt die Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie?

Für alle Energieträger (bspw. Strom, Erdgas, Flüssiggas, Öl, Pellets, Fernwärme).  

Woraus ist der Verbrauch, die Preise und Mehrkosten abzulesen?

Verbrauch und Preis sind abzulesen:

  • aus den “eigenen” Verträgen/Abrechnungen mit den Energieversorgern 
  • über eine aufgeschlüsselte Verbrauchsabrechnung/Betriebskostenabrechnung durch den Eigentümer (Kommune, privater oder gewerblicher Träger) 

Sind die Energiekosten Teil einer nicht weiter aufgeschlüsselten und erhöhten Gesamtpauschale des Eigentümers, muss der Antragsteller einen Nachweis des Eigentümers vorlegen, dass die gesteigerten Kosten mit den gesteigerten Energiepreisen zusammenhängen.  

Müssen Betriebskostenzuschüsse (bspw. durch die Kommune) angegeben werden?

  • Im Verwendungsnachweisverfahren müssen etwaige Betriebskostenzuschüsse durch Belege ausgewiesen werden, damit diese in der Endabrechnung des LSB NRW berücksichtigt werden können und eine Überkompensation (siehe weiter unten) ausgeschlossen werden kann

Wo muss der Verwendungsnachweis gemacht werden?

Wie hoch ist die maximale Bezuschussung?

  • Bezuschusst werden bis zu 60% der dargestellten Mehrkosten.
  • Die maximale Bezuschussung liegt in jedem Fall bei 200.000 Euro pro Antragsteller*in.  

Wird die Billigkeitsleistung direkt vollständig ausgezahlt?

  • Nein. Es werden zunächst 80% der beantragten Billigkeitsleistung ausgezahlt. Wenn klar ist, wie hoch die tatsächlichen Energie- oder Nutzungsentgeltkosten im beantragten Förderzeitraum waren (bspw. nach Erhalt der Abrechnungen durch den Energielieferanten), muss der Antragssteller dies dem LSB NRW über einen Verwendungsnachweis mitteilen. 
  • Auf dieser Basis erfolgt dann eine abschließende Berechnung und der Restbetrag (maximal 20% der Fördersumme) wird ausgezahlt (sofern die Mehrkosten mindestens so hoch sind, wie ursprünglich im Antrag angegeben).  

Bis wann müssen Belege über die tatsächlich entstandenen Mehrkosten eingereicht werden?

  • Belege, die die tatsächlich entstandenen Mehrkosten im beantragten Zeitraum nachweisen (wie bspw. Abschlussrechnungen des Energieversorgers oder Verbrauchsabrechnungen der Kommune), müssen bis spätestens zum 15. Dezember 2024 eingereicht werden. Auf Basis der eingereichten Belege findet die abschließende Berechnung statt (s.o.).
  • Sobald der Nachweis über das Förderportal möglich ist, werden die Vereine entsprechend informiert.

Was passiert bei Überkompensation?

Im Falle einer Überkompensation ist die erhaltene Soforthilfe ganz oder teilweise an den LSB NRW zurückzuzahlen.  

Wie läuft die Berechnung der Mehrkosten bei Verwendung von Pellets, Flüssiggas und Öl zur Wärmeerzeugung?

  •  

Bei diesen drei Energieträgern sind der durchschnittlich gezahlte Preis pro Einheit (Liter oder Kilogramm) sowie die gekaufte Menge innerhalb des Billigkeitszeitraums maßgeblich – Bsp.: 

  • Der durchschnittliche Einkaufspreis bei 10 Einkäufen von Heizöl zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. März 2022 lag bei Verein xy bei 1 Euro je Liter 

  • Variante A: Verein xy kauft innerhalb des Billigkeitszeitraums (s.o.) zweimal Heizöl in unterschiedlichen Mengen zu demselben Preis (200 Liter zu 1,40 Euro je Liter und 300 Liter zu 1,40 Euro je Liter) ein = es ist ein Antrag über die 500 Liter zu stellen 

  • Variante B: Verein xy kauft innerhalb des Billigkeitszeitraums (s.o.) zweimal Heizöl in unterschiedlichen Mengen zu unterschiedlichen Preisen (200 Liter zu 1,40 Euro je Liter und 300 Liter zu 1,30 Euro je Liter) ein = es sind zwei Anträge zu stellen 

Wie ist das Vorgehen, wenn ein Wechsel zwischen Energieträgern innerhalb des Billigkeitszeitraums stattfindet (bspw. Umstellung von Öl- auf Erdgasheizung)?

  • Zur Gewährung einer Billigkeitsleistung über die Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie des Landes NRW muss gegeben sein, dass eine Mehrbelastung für den Energiebezug vorliegt. Diese Maßgabe gilt auch bei einem Energieträgerwechsel innerhalb des Billigkeitszeitraums und muss zunächst vom Antragssteller geprüft werden. 
  • Ist dies gegeben, muss der Antragssteller über den Energieversorger des neuen Energieträgers oder über eine andere geeignete Quelle (bspw. Statista) in Erfahrung bringen, welchen Preis je Einheit er theoretisch für den Bezug des neuen Energieträgers bei gleichem Verbrauch zum 31. März 2022 bezahlt hätte. Dieser Preis ist dann als entsprechender Vergleichspreis im Antragsformular anzugeben. 
  • Entsprechende Belege zur Recherche und Festlegung des Vergleichspreises sind dem LSB NRW im Verwendungsnachweisverfahren vorzulegen.  

Wie läuft die Berechnung der Mehrkosten bei Verwendung von Pellets, Flüssiggas und Öl zur Wärmeerzeugung?

Bei diesen drei Energieträgern sind der durchschnittlich gezahlte Preis pro Einheit (Liter oder Kilogramm) sowie die gekaufte Menge innerhalb des Billigkeitszeitraums maßgeblich – Bsp.: 

  • Der durchschnittliche Einkaufspreis bei 10 Einkäufen von Heizöl zwischen dem 1.1.2020 und dem 31.3.2022 lag bei Verein xy bei 1 Euro je Liter 

    • Variante A: Verein xy kauft innerhalb des Billigkeitszeitraums (s.o.) zweimal Heizöl in unterschiedlichen Mengen zu demselben Preis (200 Liter zu 1,40 Euro je Liter und 300 Liter zu 1,40 Euro je Liter) ein = es ist ein Antrag über die 500 Liter zu stellen 

    • Variante B: Verein xy kauft innerhalb des Billigkeitszeitraums (s.o.) zweimal Heizöl in unterschiedlichen Mengen zu unterschiedlichen Preisen (200 Liter zu 1,40 Euro je Liter und 300 Liter zu 1,30 Euro je Liter) ein = es sind zwei Anträge zu stellen 

Ist eine Kumulierung mit anderen Hilfsprogrammen (bspw. vom Bund) möglich?

  • Ja. Die Soforthilfe Sport des Landes NRW ist mit den Bundeshilfen (u.a. Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom) oder weiteren Hilfen (bspw. Kommunale Programme oder Spenden Dritter) kombinierbar. 
  • Übersteigen die gesamten erhaltenen Förderungen die tatsächlich entstandenen Energie-Mehrkosten (Überkompensation), ist der entsprechende überschüssige Anteil an den LSB NRW zurückzuzahlen (s.o.). 

Ist eine nachträgliche Erhöhung der gewährten Billigkeitsleistung möglich?

Eine nachträgliche Erhöhung der Gesamthilfe ist nicht möglich.  

Benötige ich einen neuen Zugang zum Förderportal oder kann ich meinen bestehenden nutzen?

Der bestehende Zugang soll und muss genutzt werden. 

Sind die Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer anzugeben?

Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer anzugeben.  

Wie wird mit den Mehrwertsteuersenkungen für den Bezug von Erdgas, Flüssiggas und Fernwärme von 19% auf 7% umgegangen?

  • Der Bund hat im Rahmen seines Entlastungspakets beschlossen, die Mehrwertsteuer für den Bezug der Energieträger Erdgas, Flüssiggas und Fernwärme zum 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19% auf 7% zu senken.
  • Die damit einhergehenden Einsparungen seitens des antragstellenden Vereins für diese drei Energieträger werden in der Endabrechnung des LSB NRW im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung automatisch berücksichtigt. Dieser Weg ist aufgrund des geringeren Aufwands auf Seiten des antragsstellenden Vereins zu empfehlen. 
  • Alternativ kann ein Antragssteller die steuerlich bedingte Preisänderung zum 1. Oktober 2022 über einen separaten Antrag für den jeweiligen Energieträger abbilden. 

Informationen Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale NRW zeigt wie Sie Energie im Alltag sparen und wofür erneuerbare Energien gut sind.