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Hintergrundinformationen

Gemeinwohl führt zu Gemeinnutzen

Was bedeutet dann "Gemeinnutzen" und "Gemeinwohl"?
Gemeinnutzen meint den Nutzen für Viele, den man nicht kaufen kann: Sicherheit, Gerechtigkeit, Ordnung, Gesundheit, eine heile Umwelt, ein hohes Niveau an Bildung und Kultur, Demokratie und Gemeinschaft, ästhetische Landschaften und Gemeinden.

Gemeinwohl betrifft das allgemeine Wohl und bezeichnet das Gemein- und Gesamtinteresse einer Gesellschaft.

Beim Begriff Gemeinwohl wird in aller Regel davon ausgegangen, dass der Mensch nur durch die Gemeinschaft der Menschen seine eigene "Menschwerdung" erfahren kann. Insofern begründen gemeinsame Werte und Ziele Gemeinschaften und Identitäten und sind deshalb mit weltanschaulichen Elementen verbunden.

Bei der Entwicklung einer liberalen Gesellschaft stellt sich das Gemeinwohl erst im Vollzug politischer Willensbildungsprozesse heraus. Das Gemeinwohl verlangt daher nach einer demokratischen und politischen Mitwirkung in unserer Gesellschaft.

Die Umsetzung des Gemeinwohlgedankens ist längst nicht mehr nur Aufgabe des Staates. Vereine und Bürgerinitiativen werden längst auch als "non-market social institutions" verstanden, also als "nicht gewinnorientierte, soziale Organisationen".

Sportverein zum Wohle der Gemeinschaft
Sportvereine sind insofern insbesondere Organisationen, die sich nach ihrem Auftrag laut Satzung verpflichten, sich demokratisch zu organisieren und an der Gestaltung des Gemeinwesens durch Pflege und Weiterentwicklung von Kultur und Sport zum Wohle der Gemeinschaft originär mitzuwirken.

Indikatoren von gemeinwohlorientiertem Engagement sind u.a.:

  • Lebenszufriedenheit
  • Positive Erlebnisfähigkeit
  • Preisentwicklung
  • Volksgesundheit
  • Solidarität
  • Sozialen Frieden stiftend

Gemeinwohl in diesem Sinne bedeutet, dass das "Gemeinwohl" immer über dem "Einzelwohl" steht.
Wird dieser Grundsatz bei allen Entscheidungen der Vereine und insbesondere beim Betreiben einer eigenen Sportstätte konsequent angewendet, steht das "Gemeinwohl" im Vordergrund und führt berechtigterweise und folgerichtig zum "Gemeinnutzen".

Gemeinwohlorientierte Sportpolitik sollte zu Gunsten des Ganzen unter Berücksichtigung von Partikularinteressen angelegt sein:

  • Grundlage sind die Ergebnisse der Datenerhebung.
  • Sporträume sollten multifunktional in dem Sinne sein, dass sie sowohl für sportliche Zwecke als auch für kulturelle und gesellige Anlässe genutzt werden können.
  • Anbieter von Sport, die eine festgeschriebene Qualität und Werteorientierung von Leistungen nachweisen und grundsätzlich offen für jeden sind, sollten bei kommunalen Förderungen vorrangig behandelt werden.

Bei der Anwendung des Prinzips Gemeinwohlorientierung sind zu berücksichtigen:

  • Vorrang für Pflichtaufgaben
    Wertigkeit unterstützender öffentlicher Maßnahmen
    freiwillige Leistungen

Mit Sportstätten wird gesellschaftliche Verantwortung praktiziert
Mit der geschaffenen Sportstätte sichern alle Verantwortlichen aus Politik, Planung und Management ein Stück Lebensqualität für das Zusammenleben der Menschen vor Ort.

Zur Akzeptanz der Sportstätte durch die BürgerInnen sind im Umfeld auch eine stadtbildprägende, ästhetische und agendagerechte Gestaltung wichtig.

Frühzeitig sind vielfältige sportbezogene und nichtsportbezogene Nutzungsmöglichkeiten einzuplanen.

Bei der Planung der Sportstätte ist zeitgemäßes Fachwissen erforderlich sowie die Beteiligung von Interessierten und Betroffenen. Dadurch wird ihnen die Möglichkeit der aktiven Mitverantwortung gegeben.

Der Anspruch, die Sportstätte als Kulturgut des Gemeinwesens zu betrachten, wird durch Teilhabe und Akzeptanz der BürgerInnen gefestigt.

Jeder Verein braucht einen Vorstand.

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