Die Vertrauensschaden-Versicherung

Bei allen Sportorganisationen sind erhebliche Geldbeträge (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Einnahmen aus dem Sportbetrieb, Eintrittsgelder, Umsätze aus Getränkeverkäufen) zu verwalten. Für die Verwaltung der Vereinsgelder sind die gewählten Schatzmeister*innen zuständig. Dabei handelt es sich i. d. R. um Vertrauenspersonen, die auch die fachliche Befähigung in Geld- und Finanzfragen haben und die darüber hinaus auch das Vertrauen der Vereinsmitglieder und des Vereinsvorstandes genießen.

 

Was ist in der Vertrauensschaden-Versicherung versichert?

Leider kommt es hin und wieder vor, dass die vom Verein eingesetzten Vertrauenspersonen ihre Stellung missbrauchen und den Verein um Gelder betrügen, Urkunden fälschen oder Unterschlagungen begehen. Unter Umständen wird durch solche schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen die ordnungsgemäße Fortführung des Sportbetriebes oder gar die Existenz des Vereins gefährdet.

Aber auch ohne Verschulden der vom Verein eingesetzten Vertrauenspersonen können Gelder oder Geldwerte in Verlust geraten, z. B. durch Raub, Erpressung, Feuer oder Einbruchdiebstahl. Auch in solchen Fällen leistet die Vertrauensschadenversicherung für die verlorengegangenen bzw. vernichteten Geldwerte.

Um den Vereinen in einer solchen Notsituation zu helfen, gibt es die Vertrauensschadenversicherung, die eine Erstattung der nachgewiesenen Vermögensverluste vorsieht (bei Vereinen bis zu 7.500 €). Allerdings wird der/die für den Schaden Verantwortliche in jedem Fall vom Versicherer regresspflichtig gemacht.

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Details

Autor:
Dietmar Fischer

zuletzt aktualisiert:
2022

Quelle:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG