Informationen für Sportvereine zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Wer ist versichert? Was ist versichert?
Das Thema Versicherungsschutz für Sportler und Sportlerinnen in den Vereinen ist eine nicht ganz einfache Materie. Die gesetzliche Unfallversicherung hat viele Ausprägungen. Die hier vorgestellte Broschüre der VBG will da einen guten Überblick geben und den Sportvereinen ein Gefühl der Sicherheit vermitteln.
Zunächst beantwortet die Publikation die Frage, an wen richtet sich diese Broschüre und was müssen Sportvereine so alles tun. Als nächstes wird aufgezeigt, wer und was versichert werden kann. Dann wird das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Sportverein behandelt.
Insgesamt stellt die Broschüre der VBG einen sehr guten Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung dar.
Broschüren der VBG
Sportverein sicher organisieren
"Die VBG-Praxis-Kompakt gibt Mitgliedern von Vorständen in Sportvereinen kurze und gezielte Tipps und Informationen für ihre Arbeit. Die VBG-Praxis-Kompakt enthält Register-Informationen zu den Themen Verantwortung des Vorstandes, Versicherungsschutz der Beschäftigten, Personaleinsatz und Information des Personals sowie über die Organisation des Sportvereins" (s. VBG).
Zur Broschüre “Sportverein sicher Organisieren” (pdf)
Training und Übungen Leiten – Tipps und Hinweise
"Diese BGI enthält Hinweise und Tipps, wie Trainer ihre Arbeit im Verein sicher und gesundheitsgerecht planen und organisieren können. Sie informiert über die Verpflichtungen und Aufsichtspflicht des Trainers. Die Informationen sind knapp gehalten und auf das Wesentliche beschränkt. Teilweise sind die Hinweise und Tipps in Form von Praxishilfen und Checklisten aufbereitet" (s. VBG).
Leitfaden für Unternehmen mit bezahlten Sportlern
Mit diesem Leitfaden will Ihnen die VBG aufzeigen, welche Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von bezahlten Sportlerinnen und Sportlern zu treffen sind.
Freiwillig Versicherte
Selbstständige
Selbstständig tätige Personen, d. h. Unternehmer*innen, sind nicht gesetzlich unfallversichert. Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale im Einzelfall überwiegen. Gegen eine abhängige Beschäftigung und für eine selbstständige Tätigkeit sprechen u. a. die folgenden Merkmale:
Der/Die Selbstständige
- kann die Tätigkeit für den Verein im Wesentlichen selbst bestimmen
- hat gegenüber dem Verein keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub
- muss bei Verhinderung
selbst für Ersatz sorgen - führt i. d. R. Umsatzsteuer ab (außer als sog. Kleinunternehmer*in gem. § 19 UStG)
- trägt ein eigenes Unternehmerrisiko, hat z. B. im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und wird nur bezahlt, wenn die vereinbarten Tätigkeiten auch tatsächlich geleistet werden.
Selbstständige können sich bei der VBG als Unternehmer*in
freiwillig versichern. Haben diese keine freiwillige Versicherung abgeschlossen, besteht
während der Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Themenseite "Wer ist Versichert"?" VBG
Ehrenamtsträger*innen
Auch für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger*innen im Sportverein kann eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden. Versicherbar sind Personen, die ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands herausgehobene Aufgaben wahrnehmen (die nicht unbedingt in der Satzung verankert sein müssen). Auch die für die gewählten Vorstandsmitglieder berufenen Stellvertreter*innen können versichert werden. Bei einem Mehrspartenverein kann auch in den Abteilungen jede/r Inhaber*in eines Wahlamtes und jede mit herausgehobenen Aufgaben beauftragte Person den Versicherungsschutz bekommen.
Wird jemand in verschiedenen Vereinen ehrenamtlich tätig, so ist für jede Tätigkeit eine gesonderte Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) erforderlich.
Beantragen kann die freiwillige Ehrenamtsversicherung
- der Sportverein
- der/die ehrenamtlich Tätige selbst
- eine Dachorganisation, z. B. ein Fachverband

