Sportversicherung über den LSB NRW
Ab dem 01.01.2022 gilt ein neuer Sportversicherungsvertrag. Die gegenüber dem bisherigen Vertrag (Stand 01.01.2020) enthaltenen Deckungsverbesserungen und -erweiterungen sind jedoch bereits zum 27.03.2021 in Kraft getreten!
Im Folgenden werden der neue Sportversicherungsvertrag sowie die Rechnungskomponenten der jährlichen Rechnung an die Sportvereine beschrieben.
Seit 1. Januar 2020 ist der Landessportbund NRW (LSB NRW) Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sportvereine in NRW.
Sportversicherung in NRW: Mehr Leistungen ab 2027 ohne höhere Beiträge
Gute Nachrichten für Sportvereine und Sportverbände in Nordrhein-Westfalen: Der Landessportbund NRW hat den bestehenden Sportversicherungsvertrag umfassend überprüft und weiterentwickelt.
Zahlreiche Leistungsverbesserungen und Erweiterungen wurden mit der ARAG-Sportversicherung vereinbart. Die meisten Neuerungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Besonders erfreulich: Die Beiträge für Vereine und Verbände bleiben unverändert. Mitglieder profitieren also von einem erweiterten Versicherungsschutz bei gleichbleibenden Kosten.
Wichtige Verbesserungen im Überblick
Sport-Haftpflichtversicherung
Bereits mit Unterzeichnung des neuen Vertrags wurde die Versicherungssumme in der Sport-Haftpflichtversicherung von bislang 15 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro erhöht. Dies gilt auch für die Umwelt-Haftpflichtversicherung.
Darüber hinaus steigen die Versicherungssummen für Mietsachschäden:
- Schäden an Gebäuden durch Brand oder Explosion: Erhöhung von 5 auf 20 Millionen Euro
- Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen: Erhöhung von 250.000 auf 500.000 Euro
Neu mitversichert sind außerdem Besitz, Betrieb und Unterhaltung von Ladesäulen beziehungsweise Wallboxen, sofern diese überwiegend für Vereinszwecke genutzt werden.
Zudem entfällt die bisherige Beschränkung beim Betrieb von Skiliften auf Vereinsmitglieder.
Sport-Unfallversicherung
Die Versicherungssummen im Invaliditäts- und Todesfall werden erhöht und bieten damit einen verbesserten Schutz für Versicherte.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Künftig besteht auch Versicherungsschutz für Unterlassungsansprüche aufgrund von Verletzungen von Persönlichkeits-, Namens-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten.
Vertrauensschadenversicherung
Die Versicherungssummen werden angehoben und bieten damit einen erweiterten Schutz bei Vermögensschäden.
Krankenversicherung
Verbessert werden auch die Leistungen für Zahnersatz sowie für ärztlich verordnete Hilfsmittel. Die Versicherungssumme steigt jeweils auf 5.000 Euro.
Mehr Schutz für den organisierten Sport
Mit den Leistungsverbesserungen wird der Versicherungsschutz des organisierten Sports in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt. Vereine und Verbände erhalten künftig einen noch umfassenderen Schutz, ohne dass sich ihre Versicherungsbeiträge erhöhen.
Wesentliche Verbesserungen
- Mehr Leistungen bei gleichbleibendem Beitrag
- Höhere Versicherungssummen in mehreren Versicherungsbereichen
- Erweiterter Haftpflichtschutz, unter anderem für Wallboxen und Ladesäulen
- Verbesserte Leistungen in Unfall-, Kranken- und Vertrauensschadenversicherung
- Erweiterte Absicherung von Vereinen, Verbänden und Ehrenamtlichen
Ein Überblick
Worum geht es?
Wer sich als Sportler*in eher mit neuen Laufschuh-Modellen oder als Vereinsmitglied mit dem aktuellen Tabellenstand seiner Mannschaft beschäftigt, hat dabei in den meisten Fällen mit dem Thema „Versicherung“ nichts am Hut. Doch auch Sportler*innen und Sportvereine müssen sich bisweilen mit neuen Entwicklungen in diesem Bereich auseinandersetzen. Der Landessportbund NRW ist seit dem 1. Januar 2020 Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sportvereine in NRW.
Im Rahmen des Sportversicherungsvertrages sind die Sportvereine in NRW weiterhin umfassend abgesichert.
Was ist neu?
Ab dem 01.01.2022 gilt ein neuer Sportversicherungsvertrag. Die gegenüber dem bisherigen Vertrag (Stand 01.01.2020) enthaltenen Deckungsverbesserungen und -erweiterungen sind jedoch bereits zum 27.03.2021 in Kraft getreten!
Seit 1. Januar 2020 ist der Landessportbund NRW (LSB NRW) Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sportvereine in NRW.
Was ist neu?
- Die jährliche Beitragsrechnung für die Sportversicherung, die VBG- und die GEMA-Pauschale sowie der Mitgliedsbeitrag für die Sporthilfe NRW wird ab sofort vom LSB NRW ausgestellt. Die berechneten Gelder werden direkt an ARAG, VBG, GEMA und Sporthilfe NRW weitergeleitet. Und es bleibt dabei: Die Sportvereine in Nordrhein-Westfalen zahlen auch künftig keinerlei Beiträge an den LSB NRW, da sie keine direkten Mitglieder des LSB NRW sind (sondern die Stadt- bzw. Kreissportbünde und die Fachverbände).
- Das Versicherungsbüro der ARAG Sportversicherung befindet sich nicht mehr in Lüdenscheid, sondern in direkter Nachbarschaft zum Landessportbund NRW in Duisburg.
Die vier Rechnungskomponenten
Die Rechnung vom Landessportbund NRW beinhaltet im Jahr 2026 pro Vereinsmitglied und Kalenderjahr die folgenden vier Komponenten:
- 1,45 € Beitrag für die Sportversicherung
- 0,30 € VBG-Pauschale
- 0,120 € netto bzw. 0,128 € brutto GEMA-Pauschale
- 0,16 € Beitrag für die Sporthilfe NRW e.V.
Insgesamt sind das 2,07 € pro Vereinsmitglied und Kalenderjahr.

