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Neuer GEMA-Pauschalvertrag des Landes NRW: Was bedeutet das für Sportvereine?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der GEMA einen neuen Pauschalvertrag geschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt das Land unter bestimmten Voraussetzungen GEMA-Gebühren für Veranstaltungen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Vereine und Organisationen in NRW. Für Sportvereine stellt sich damit die Frage: Ergeben sich dadurch neue Vorteile gegenüber dem bestehenden GEMA-Pauschalvertrag des DOSB?

Die kurze Antwort: Ja, aber nur in bestimmten Fällen. Für den regulären Sportbetrieb bleibt weiterhin der GEMA-Pauschalvertrag des DOSB die zentrale Grundlage. Der neue NRW-Vertrag kann Sportvereinen jedoch bei bestimmten eintrittsfreien Vereinsfesten zusätzliche Entlastung bringen.

Was regelt der neue NRW-Pauschalvertrag?

Der neue Pauschalvertrag des Landes NRW richtet sich an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Er gilt ab dem 1. Juli 2026 und soll ehrenamtlich getragene Vereine finanziell entlasten. Pro berechtigter Organisation können bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr über den Vertrag abgedeckt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass kein Eintritt erhoben wird, die Veranstaltung vorab online bei der GEMA angemeldet wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter beträgt.

Erfasst werden können beispielsweise Veranstaltungen mit Live-Musik oder Musik vom Tonträger, etwa kleinere Vereinsfeste, Jubiläen oder Feiern ohne Eintritt. Nicht abgedeckt sind unter anderem Konzerte, Festivals, dauerhafte Hintergrundmusik, Streaming-Angebote, Public Viewing, Sportveranstaltungen (diese können jedoch über dem DOSB-Vertrag abgedeckt sein) sowie Veranstaltungen mit Eintritt.

Wo liegt der Vorteil für Sportvereine?

Der neue NRW-Vertrag ist keine allgemeine GEMA-Flatrate für Sportvereine. Er ersetzt auch nicht den bestehenden DOSB-Pauschalvertrag. Vielmehr kann er ergänzend interessant sein, wenn ein Sportverein eine Veranstaltung plant, die nicht bereits über den DOSB-Vertrag abgedeckt ist.

Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:

  • einem eintrittsfreien Sommerfest,
  • einem Vereinsjubiläum,
  • einem Gartenfest,
  • einem Helferfest,
  • einer kleineren Feier mit Musik vom Tonträger oder DJ,
  • einer Veranstaltung mit Live-Musik ohne Eintritt.

Entscheidend ist: Die Veranstaltung muss die Voraussetzungen des NRW-Vertrags erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Begrenzung auf maximal 500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche, die fehlende Eintrittspflicht und die vorherige Anmeldung bei der GEMA.

Keine Verbesserung für klassische Sportveranstaltungen

Für den eigentlichen Sportbetrieb ergibt sich durch den NRW-Vertrag keine Verbesserung. Sportveranstaltungen sind vom NRW-Pauschalvertrag nicht umfasst. Gerade hier bleibt der DOSB-Vertrag die passende und wichtigere Regelung für Sportvereine.

Das bedeutet: Musik beim Training, bei Wettkämpfen oder im Rahmen sportbezogener Veranstaltungen muss weiterhin anhand des DOSB/GEMA-Pauschalvertrags bewertet werden. Der NRW-Vertrag hilft vor allem dort, wo es um allgemeine Vereinsveranstaltungen außerhalb des sportlichen Kernbetriebs geht.

Fazit für Sportvereine in NRW

Für Sportvereine in Nordrhein-Westfalen bleibt der DOSB/GEMA-Pauschalvertrag die wichtigste Grundlage für Musiknutzungen im Sport. Der neue GEMA-Pauschalvertrag des Landes NRW kann aber eine zusätzliche Entlastung bringen, insbesondere bei kleineren, eintrittsfreien Vereinsfesten, die nicht bereits über den DOSB-Vertrag abgedeckt sind.

Sportvereine sollten deshalb künftig prüfen:

  • Ist die Veranstaltung sportbezogen?
    Dann ist in der Regel der DOSB-Vertrag maßgeblich.
  • Handelt es sich um ein allgemeines, eintrittsfreies Vereinsfest bis 500 Quadratmeter?
    Dann kann der neue NRW-Pauschalvertrag eine zusätzliche Entlastung ermöglichen.

Wichtig bleibt in jedem Fall: Veranstaltungen, die über den NRW-Vertrag laufen sollen, müssen vorher über das Onlineportal der GEMA angemeldet werden.