Versicherungsleistungen

Im Versicherungsfall besteht ein Anspruch auf

  • medizinische Rehabilitation
  • berufliche Rehabilitation
  • soziale Rehabilitation
  • finanzielle Leistungen

Heilbehandlung (medizinische Rehabilitationsleistungen)

Bei Verletzungen durch Arbeitsunfälle und bei Berufskrankheiten gewährt die VBG insbesondere:

  • medizinische Erstversorgung (außer Leistungen zur Ersten Hilfe, z. B. Pflaster und Tape-Verbände)
  • ärztliche Behandlung
  • zahnärztliche Behandlung incl. Versorgung mit Zahnersatz
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • häusliche Krankenpflege
  • Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
  • Belastungserprobungen und Arbeitstherapien
  • weitere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, (z. B. Erweiterte Ambulante Physiotherapie)

Achtung:

Bei einer Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht für die verletzte Person eine
Vorstellungspflicht bei einem Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin (D-Arzt/D-Ärztin).

>> Weitere Informationen zu medizinischen Leistungen und Pflege bei der VBG

Berufliche Rehabilitationsleistungen

Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Leistungen erbracht, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit der versicherten Person (wieder-)herzustellen, zu verbessern und möglichst dauerhaft zu erhalten. Dabei werden Eignung, Neigung und die bisherige Tätigkeit sowie die
Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt.

>> Weitere Informationen zu Leistungen für mehr Teilhabe bei der VBG

Soziale Rehabilitationsleistungen

Ergänzend zu den medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen
können Leistungen zur sozialen Teilhabe gewährt werden, die versicherten Personen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen sollen. Hierunter fallen z. B. Kraftfahrzeug- und Wohnungshilfe.

Bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Versicherungsfalles
wird Pflegegeld gezahlt, ein Pflegedienst beauftragt oder die Kosten für einen Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung übernommen.

Weitere Informationen zu Leistungen für mehr Teilhabe bei der VBG

Finanzielle Leistungen

Die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts helfen, die wirtschaftlichen
Folgen eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit abzumildern. Dabei gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente. Dazu gehören:

  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Verletztenrente
  • Hinterbliebenenleistungen

>> Weitere Informationen zu Geldleistungen im Versicherungsfall bei der VBG

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Details

Autor:
Dietmar Fischer

zuletzt aktualisiert:
2026

Quelle:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG