Kontrolle im Mitarbeiter*innenmanagement
Das System des Mitarbeiter*innenmanagements sieht auch immer eine Kontrolle vor. Diese Tatsache bedeutet nicht, dass nur am Ende des Managementsystems kontrolliert werden muss, im Gegenteil: Der Verein hat die Aufgabe, eine Parallel- und Endkontrolle durchzuführen. Das heißt, dass während und am Ende aller Aufgaben im Mitarbeiter*innenmanagement überprüft werden muss, ob die gesetzten Ziele auch erreicht worden sind. Also ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess.
- Endkontrolle heißt, dass der Verein Zielsetzungen und Strategien am erreichten Ist-Zustand überprüft.
- Parallelkontrolle meint eine Ablauf- und Fortschrittskontrolle wie z. B. Überprüfung von Terminen und Zwischenschritten.
Bei beiden Kontrollen müssen quantitativ und qualitativ untersucht werden:
| Kontrolle | Beispiele | Messmethode |
|---|---|---|
| Quantitativ: überprüft werden Aussagen über Budget, Zahlen, Prozentsätze oder Mengen, Zeitangaben | Besucher*innen einer Sportveranstaltung, Teilnehmede eines Gewinnspiels, Zugriffe auf die Vereinshomepage, Anzahl der Anrufe potenzieller Mitglieder usw. | vereinsinterne Kennzahlen (Mitgliederzuwachs, Umsatz usw.) |
Die Ergebnisse der quantitativen Messung treffen jedoch keine tieferen Aussagen über die Qualität. Hierbei greifen die qualitativen Messungen:
| Kontrolle | Beispiele | Messmethode |
|---|---|---|
| Qualitativ: überprüft werden Aussagen über die Wirkungen von Maßnahmen bzw. den Erfolg | Imageverbesserung, Erhöhung des Bekanntheitsgrades, Wirkung von Informationsmaterialien usw. | Befragung (mündlich, schriftlich, online), Beobachtung, Imageanalyse |
Zeitliche Gliederung für den Kontrollprozess:
| Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig |
|---|---|---|
| v.a. Terminüberwachung und Erreichen von Teilzielen | Überprüfung der Anwendung und Umsetzung von Teilkonzepten | Kontrolle der Strategie-Umsetzung |
In der Regel legt der Vereinsvorstand die Kontrolltermine fest, z. B. vierteljährlich oder halbjährlich.

