Arbeitsschutz und Sicherheit: Was Vorstände wissen und tun müssen

Verantwortung des Vereinsvorstandes

Sobald im Verein Beschäftigte tätig sind – egal ob hauptamtlich, geringfügig (Minijob, BufDi, FSJ) oder steuer- und sozialversicherungspflichtig – trägt der Vorstand Verantwortung wie ein Unternehmer (§26 BGB). Dazu gehören:

  • Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen
  • Vermeidung von Berufskrankheiten
  • Minimierung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Für ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder bedeutet dies meist eine große Herausforderung. Die Umsetzung erfordert nicht nur Zeit, sondern auch fachkundiges Expertenwissen.

Unterstützung durch Fachkräfte

Damit der Vorstand diese Aufgaben zuverlässig erfüllen kann, müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und ein Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin bestellt werden (§1 ASiG).

Ihre Aufgaben umfassen:

  • Begleitung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung zu Arbeitsbedingungen und Sicherheit
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Überprüfung von Betriebsanlagen und Sportstätten
  • Arbeitsmedizinische Beratung und Vorsorge

Rechtliche Verantwortung

Der Vorstand haftet zivil- und auch steuerrechtlich für die Sicherheit im Verein. Pflichten umfassen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz u. a.:

  • Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
  • Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (§5 & §6 ArbSchG)
  • Unterweisung von Beschäftigten (§12 ArbSchG)
  • Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, Sifa und Betriebsarzt

Vorgaben aus den DGUV-Vorschriften 1 und 2 gelten auch für Sportvereine.

Zusätzliche Sicherheitsaspekte im Verein

Neben den klassischen Arbeitsplätzen (z. B. Geschäftsstelle) müssen auch die Sportstätten und -geräte regelmäßig überprüft werden. Weitere wichtige Themen:

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Notfallmanagement
  • Brandschutz und Gefahrstoffe
  • Einhaltung DIN-Normen, auch sportartenspezifisch

Viele dieser Aspekte sollten als Kultur im Verein etabliert werden – nicht nur zur Sicherheit, sondern auch als Qualitätsmerkmal gegenüber Mitgliedern und Öffentlichkeit.

Praxis-Tipps für Vorstände
  1. Experten einbeziehen: Sifa und Betriebsarzt/-ärztin unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen und sicherheitstechnischen Fragen.
  2. Sicherheitskultur entwickeln: Regelmäßige Schulungen, Unterweisungen und sichtbare Sicherheitsmaßnahmen im Verein.
  3. Dokumentation: Alle Maßnahmen, Prüfungen und Schulungen protokollieren.
  4. Marketing nutzen: Sicherheit und Gesundheitsvorsorge als Stärken des Vereins kommunizieren.
Fazit

Arbeitsschutz und Sicherheit sind essenzielle Aufgaben des Vorstands, die rechtlich vorgeschrieben und für den Vereinsalltag unverzichtbar sind. Mit professioneller Unterstützung und einer aktiven Sicherheitskultur im Verein lässt sich das Thema effizient, sicher und nachhaltig umsetzen – zum Wohl von Beschäftigten, Mitgliedern und dem Verein selbst.

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