Unterweisungen im Verein: Sicherheit aktiv vermitteln

Unterweisungen sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und damit auch für Sportvereine gesetzlich vorgeschrieben (§12 ArbSchG). Sie dienen dazu, Beschäftigte zu informieren, Risiken zu erkennen und gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern.

Wer muss unterwiesen werden?

  • Neue Mitarbeiter*innen: erhalten eine Erstunterweisung
  • Alle Beschäftigten: mindestens einmal jährlich
  • Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre: mindestens halbjährlich
  • Bei Arbeitsplatzwechsel, Änderungen im Arbeitssystem oder besonderen Anlässen (z. B. nach Unfällen)

Wer führt Unterweisungen durch?

  • Grundsätzlich der Vereinsvorstand oder die Vorgesetzten
  • Kann an Personen delegiert werden, die entsprechend thematische Kenntnisse nachweisen kann (z. B. Abteilungsleitung)
  • Unterweisungen können gruppenbezogen durchgeführt werden, z. B. nach Wissensstand oder Tätigkeitsbereich

Inhalte von Unterweisungen

Die Themen ergeben sich aus den Gefährdungsbeurteilungen und den Aufgabenbereichen der Beschäftigten:

  • Allgemeine Sicherheit im Verein: Verhalten bei Unfällen, Umgang mit Geräten, PSA
  • Erste Hilfe
  • Spezifische Sportgeräte: z. B. Auf- und Abbau eines großen Trampolins
  • Bürotätigkeiten: z. B. ergonomisches Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz
  • Gesundheits- und Präventionsthemen: Doping, Suchtmittel, präventive Trainingsmethoden
Praxisorientierte Unterweisungen
  • Unterweisungen sollten praktische Übungen enthalten, nicht nur Theorie. Z. B.: Feuerlöscher selbst bedienen und üben, statt nur theoretisch erklären
  • Motivation und Verhaltensänderung sind zentrale Ziele
  • Jede erkannte Gefährdung kann durch die Unterweisung und entsprechende Schutzmaßnahmen vermieden werden
Dokumentation
  • Jede Unterweisung muss schriftlich dokumentiert[DS1]  werden
  • Sowohl Unterweisende als auch Unterwiesene unterzeichnen Inhalte und Datum
  • Dies dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und erhöht die Verbindlichkeit
Praxis-Tipps
  1. Unterweisungen als regelmäßigen festen Bestandteil im Verein einplanen
  2. Inhalte an Aufgabenbereiche und Gefährdungen anpassen
  3. Praktische Übungen einbauen, um das Gelernte zu verankern
  4. Dokumentation sorgfältig führen – das schützt Vorstand und Verein
  5. Unterweisungen können auch als Teil der Sicherheitskultur kommuniziert werden, um Verantwortung und Bewusstsein im Verein zu stärken
Fazit

Unterweisungen sind nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein effektives Mittel, um die Sicherheit im Verein zu erhöhen, Unfälle zu vermeiden und gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern und zu etablieren.

Erweitere dein Wissen und lerne mit uns.

Kurz & Gut Seminare entdecken

Details