Grundsätze der staatlichen Sportpolitik

Autonomie des Sports

Verbände und Vereine genießen einen weiten grundrechtlich abgesicherten Freiheitsraum. Fundamentale und unabdingbare Prinzipien der Sportpolitik sind Unabhängigkeit und Selbstverantwortung des Sports. Die Organisationen sollen ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln und autonom entscheiden.

Subsidiarität der Sportförderung

Verbände und Vereine sollen sich aus eigener Kraft finanzieren. Nur wenn die Kräfte und Mittel des Sports selbst für die Durchführung der Maßnahmen nicht ausreichen, können Verbände und Vereine die öffentliche Förderung des Bundes in Anspruch nehmen.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit

Da der Sport autonom ist, versteht sich der Staat als Partner. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit reicht von der Abstimmung im Konzeptionellen über die Erarbeitung gemeinsamer Vorstellungen, über konkrete Maßnahmen der Förderung bis hin zu Beteiligung des Sports in Delegationen bei wichtigen internationalen Konferenzen.

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Autor:
Hörsgen & van Oepen

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aktualisiert. 

zuletzt aktualisiert:
September 2025