Spitzenverbände (Bundesfachverbände)

In den Spitzenfachverbänden sind die Landesfachverbände mit wenigen Ausnahmen wie bei den Spitzenverbänden für Hockey, Rudern, Segeln, wo die Vereine direkt Mitglied sind, in den Spitzenverbänden zusammengeschlossen, die alle grundsätzlichen Angelegenheiten in ihrer Sportart regeln, denen die Vertretung in den internationalen Förderationen obliegt und die in ihrer Sportart - auch gegenüber dem deutschen Sportbund und dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland - autonom sind.

Die fünf größten Spitzenverbände sind

  1. Fußball (8.005.050 Mitglieder)
  2. Turnen (5.246.046 Mitglieder)
  3. Tennis (1.518.087 Mitglieder)
  4. Deutscher Alpenverein (1.517.087 Mitglieder)
  5. Schützen (1.349.758 Mitglieder)

Aufgaben der Spitzenverbände

  • Träger des Hochleistungssports
  • Stellen Nationalmannschaften auf und entsenden diese zu internationalen Wettkämpfen
  • Wählen die Vertreter für Landes-, Europa- und Weltmeisterschaften aus
  • Organisation von Deutschen-, Europa- Weltmeisterschaften
  • Arbeit in den Bundesleistungszentren/-stützpunkten
  • Weiterentwicklung / Ausgestaltung des Regelwerks
  • Gesamtstaatliche Repräsentation in der internationalen Förderation, den Medien, der Wirtschaft und der Politik
  • Ausbildung des Fachpersonals (Bundestrainer)
  • Betreuung der Spitzensportlerinnen und -sportler (Trainingswissenschaftlich, sozial, sportmedizinisch)
  • Bau sowie Unterhaltung von Schulungseinrichtungen und Sportanlagen
  • Sichtungsveranstaltungen
  • Einberufung in die Kader

Die Leistungssportmaßnahmen werden vom Bundesministerium des Innern unterstützt und gefördert. Die Spitzenverbände stellen für einen Olympiazyklus von vier Jahren einen Strukturplan auf. Dieser regelt die Organisation des Hochleistungssports und ist entscheidend für die Höhe der zur Verfügung gestellten Bundesmittel.

Details

Autor:
Hörsgen & van Oepen

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aktualisiert. 

zuletzt aktualisiert:
September 2025