Wer kümmert sich und hilft im Verein beim Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zentrale Bestandteile verantwortungsvoller Vereinsführung. Sie schützen nicht nur Beschäftigte, sondern auch den Verein selbst – rechtlich wie organisatorisch. Damit Arbeitsschutz im Sportverein zuverlässig und gesetzeskonform umgesetzt wird, braucht der Vorstand fachkundige Unterstützung: eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und eine betriebsärztliche Betreuung.
Beide müssen – unabhängig von Vereinsgröße oder Beschäftigtenzahl – schriftlich bestellt werden.

Eigenleistung oder Fremdleistung?

Der Vereinsvorstand entscheidet, ob er Arbeitsschutz selbst organisiert oder externe Expertise hinzuzieht. Die geeignete Betreuungsform richtet sich vor allem nach der Anzahl der Beschäftigten.

Vereine mit bis zu zehn Beschäftigten: Regelbetreuung

Die Anzahl der Beschäftigten berechnet sich nach der wöchentlich geleisteten Arbeitszeit pro Beschäftigten.

  • ≤ 20 Stunden                -> 0,5 beschäftigte Person
  • > 20 und ≤ 30 Stunden  -> 0,75 beschäftigte Person
  • > 30 Stunden                -> 1 beschäftigte Person

Vereine mit max. 10 Beschäftigten können die Regelbetreuung für Betriebe bis zehn Beschäftigte wählen. 

Sie umfasst:

1. Grundbetreuung

Die Grundbetreuung wird regelmäßig durchgeführt, spätestens alle fünf Jahre. Die Aufgaben der Grundbetreuung durch Betriebsarzt/-ärztin oder Fachkraft für Arbeitssicherheit beinhalten:

  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Ableitung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
  • Beratung zu allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsfragen

2. Anlassbezogene Betreuung

Zusätzlich kann der Verein bei besonderen Ereignissen externe Unterstützung anfordern. 

Typische Anlässe:

  • Änderungen von Arbeitsabläufen oder Strukturen
  • Arbeitsunfällen oder besonderen Gesundheitsereignissen
  • speziellen Fragestellungen zu Sicherheit oder Gesundheit
  • Einführung oder Test von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Planung, Errichtung oder Änderung von Anlagen
  • Beratung bei Unfall- oder Gesundheitsrisiken

Sifa und Betriebsarzt/-ärztin unterstützen dabei ohne feste Mindeststunden.
Auch bei der Dokumentation kann der Vorstand auf diese Fachleute zurückgreifen.

Vereine mit 11 oder mehr Beschäftigten: erweiterte Regelbetreuung

Für größere Vereine gilt die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. Sie enthält klare zeitliche Vorgaben für die grundlegenden Unterstützungsleistungen in Form von Beratung, die unabhängig von den betriebsspezifischen Erfordernissen immer erbracht werden müssen:

  • Sifa im Sportverein: mind. 0,3 Einsatzstunden pro beschäftigter Person/Jahr 
  • Betriebsarzt/-ärztin im Sportverein: mind. 0,2 Einsatzstunden pro Beschäftigter Person/Jahr

Welche Beratungsaufgaben gehören zur Grundbetreuung?

  • Konzeption, Durchführung und Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Überprüfung der Arbeitsmittel
  • Beratung zur Verhältnis- und Verhaltensprävention
  • Begleitung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
  • Beratung zu rechtlichen Neuerungen oder besonderen Risiken
  • Teilnahme an Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen

Welche betriebsspezifischen Leistungen gehört ergänzend zur Regelbetreuung?

  • Einführung von Beurteilungen bei neuen Arbeitsverfahren
  • Durchführen von Begehungen
  • Durchführen von Schulungen und Ausbildungen
  • Unterstützung bei Veränderungen im Verein (z. B. neue Angebote, Neu- oder Umbauten)

Das Unternehmermodell – eine Alternative für kleine Vereine

Für Vereine mit bis zu 50 Beschäftigten gibt es eine Alternative zur klassischen Regelbetreuung: das Unternehmermodell. Es richtet sich an Vorstandsmitglieder, die aktiv in den Vereinsbetrieb eingebunden sind.

Bestandteile des Unternehmermodells

Das Unternehmermodell besteht aus drei Säulen:

  1. Motivations- und Informationsmaßnahmen
    • Unterstützen Vorstände dabei, Arbeitsschutz in die Abläufe des Vereins zu integrieren
    • Machen die Notwendigkeit von Arbeitsschutz sichtbar
    • Zeigen, wann externe Fachkräfte (Betriebsarzt/Betriebsärztin oder Fachkraft für Arbeitssicherheit) hinzugezogen werden sollten
  2. Fortbildungsmaßnahmen für das Vorstandsmitglied
    • Teilnahme spätestens alle fünf Jahre
    • Umfang: mindestens vier Lehreinheiten
    • Inhalte orientieren sich an den betrieblichen bzw. vereinsrelevanten Anforderungen
    • Anerkannt werden Seminare der VBG, Branchentreffen, Foren oder weitere fachlich passende Veranstaltungen
  3. Bedarfsorientierte externe Betreuung
    • Betriebsärztin/Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit werden nur bei Bedarf hinzugezogen
    • Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung
    • Externe Experten unterstützen gezielt, wenn besondere Risiken oder Änderungen auftreten

Das Unternehmermodell ist somit eine praktische, flexible Lösung, die kleinen Vereinen ermöglicht, Arbeitsschutz aktiv selbst zu gestalten, ohne auf Sicherheit und gesetzliche Vorgaben zu verzichten.

Fazit für Vorstände

Eine gut organisierte Arbeitsschutzstruktur schafft Rechtssicherheit, verringert Unfallrisiken und stärkt die Qualität der Vereinsarbeit.
Ob Regelbetreuung oder Unternehmermodell – entscheidend ist, dass der Vorstand die Verantwortung aktiv wahrnimmt und passende Strukturen schafft.

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