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Förderung durch die Bundeswehr

Es gibt keinen Spitzenverband des Deutschen Sportbundes, der nicht von der Spitzensportförderung der Bundeswehr profitiert.

Im Mai 1968 wurde die Bundesregierung durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages dazu aufgefordert, für die "Förderung von Spitzensportlern bei der Bundeswehr Fördergruppen einzurichten, die soweit wie möglich an die Leistungszentren der Sportverbände angelehnt werden sollten." Dazu hatte das Bundesministerium der Verteidigung nach gemeinsamen Beratungen mit dem Deutschen Sportbund und dem Bundesministerium des Innern 1971 erstmalig Regelungen für die Spitzensportförderung in der Bundeswehr erarbeitet. Nach einer grundlegenden Modifizierung im Jahre 1991 sind diese bis heute gültig. Den olympischen Sportarten/Disziplinen wird dabei, wie mit dem Bundesministerium des Innern und dem Deutschen Olympischen Sportbund vereinbart, die höchste Priorität eingeräumt.

Kriterien für die Aufnahme in eine Sportfördergruppe

Für olympische Sportarten/Disziplinen:

Der Sportler muss einem Bundeskader (Olympiakader – OK, Perspektivkader – PK oder Nachwuchskader 1 – NK1) angehören. Für Spitzenverbände ohne ein klassisches Kadersystem beziehungsweise mit sportartspezifischen Besonderheiten (z. B. Bundesligasysteme in Sportspielen) werden Einzelfestlegungen zwischen dem BMVg und dem DOSB getroffen.

Für nicht-olympische Sportarten/Disziplinen:

Auch hier ist die Zugehörigkeit zu einem Bundeskader (OK, PK oder NK1) Voraussetzung, um eine Möglichkeit der Sportförderung bei der Bundeswehr zu erhalten. Die Einteilung in die jeweiligen Förderstufen erfolgt durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Abstimmung mit den jeweiligen Spitzenverbänden.

Derzeit werden rund 800 bis 850 Sportlerinnen und Sportler in etwa 70 verschiedenen Sportarten durch die Bundeswehr und ihre 15 Sportfördergruppen unterstützt.

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Autor:
Hörsgen & van Oepen

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aktualisiert. 

zuletzt aktualisiert:
September 2025