Neuerungen im Herzsport
Informationen zur Einordnung und zu den Voraussetzungen
Seit dem 01. Januar 2022 gilt die neue „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“.
Im Zuge dieser neuen Rahmenvereinbarung ergeben sich u.a. für den Herzsport neue Möglichkeiten im Kontext der ärztlichen Betreuung und Überwachung der einzelnen Gruppen. Bislang mussten Herzsportgruppen im Rehabilitationssport eine*n, während der Übungseinheit, ständig persönlich anwesende*n verantwortlichen Arzt*verantwortliche Ärztin (zukünftig Herzsportgruppenärzt*in) vorweisen. Neue Ärzt*innen für diese Aufgabe zu gewinnen bzw. engagierte Ärzt*innen weiter zu motivieren, gestaltet sich nicht erst seit der Corona-Pandemie als zunehmend schwierige Aufgabe.
Herzsportgruppen dürfen ab sofort auch ohne die ständige persönliche Anwesenheit des*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in durchgeführt werden. In diesen Fällen ist die zusätzliche Absicherung der Notfallsituation notwendig.Diese kann in verschiedenen Varianten sichergestellt werden.
Diese Neuregelungen waren bereits vor dem eigentlichen Inkrafttreten der neuen BAR-Rahmenvereinbarung umsetzbar, und zwar seit dem 04.08.2021.
Der BRSNW hat zusammen mit dem LSB NRW den Mitgliedsvereinen erste Informationen zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung und zu den Neuregelungen im Herzsport zur Verfügung gestellt und Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Weitere Informationen zur Umsetzung und Zertifizierung finden Sie in den Dateien im Bereichen „FAQs“ und „Downloads“ auf dieser Seite.
Zudem finden Sie unter „Neue BAR-Rahmenvereinbarung ab 01.01.2022“ genauere Erklärungen und eine Übersicht zu den stattgefundenen Änderungen in der Rahmenvereinbarung.