Jugendgerechte Gremienstruktur im Sportverein

Eine klare und demokratisch legitimierte Struktur ermöglicht:

  • Mitbestimmung und Eigenverantwortung junger Menschen
  • Transparenz in Entscheidungsprozessen
  • Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit mit dem Hauptverein
  • Förderfähigkeit der Jugendabteilung (z. B. durch öffentliche Mittel)

Aber wir kann dies erreicht werden?

Die Sportjugend NRW empfiehlt:

1. Jugendversammlung

  • Höchstes beschlussfassendes Gremium der Vereinsjugend
  • Findet mindestens einmal jährlich statt
  • Aufgaben:
    • Wahl der Jugendvertretung (z. B. Jugendvorstand oder Jugendwart*in)
    • Beschluss über Projekte, Anträge, Jugendordnung
    • Diskussion aktueller Themen
  • Teilnahme: Alle jugendlichen Mitglieder, die laut Jugendordnung wahlberechtigt sind

Mehr zum Thema Jugendversammlung 

2. Jugendvorstand

  • Gewähltes Leitungsgremium der Vereinsjugend
  • Besteht typischerweise aus:
    • Vorsitzender*m oder Jugendleiter*in (ggf. stimmberechtigt im Hauptvorstand)
    • Stellvertretung
    • Ggf. Kassenwart*in Jugend
    • Beisitzer*innen (z. B. für Projekte, Öffentlichkeitsarbeit, Sportarten)
  • Aufgaben:
    • Umsetzung der Beschlüsse der Jugendversammlung
    • Vertretung der Jugend im Gesamtverein
    • Planung und Durchführung von Angeboten (ggf. mit Unterstützung z. B. durch ein J-Team)

3. Ergänzend zum Jugendvorstand: Projekt- oder Arbeitsgruppen (z. B. J-TEAMs)

  • Flexible Beteiligungsformate für einzelne Themen (z. B. Turnierorganisation, Ferienfreizeit, Social Media)
  • Offen für alle interessierten Jugendlichen
  • Können auch kurzfristig und informell arbeiten


Tipps: 

Die Gremienstruktur der Vereinsjugend sollte verbindlich in der Jugendordnung verankert sein. Insbesondere das Leitungsgremium – wie etwa der Jugendvorstand – muss eindeutig geregelt werden, da dies eine Voraussetzung für die rechtliche Absicherung und die Anerkennung der Eigenständigkeit der Jugend ist.

Es empfiehlt sich jedoch, die Aufgaben auf viele Köpfe zu verteilen und junge Menschen – auch ohne Wahlamt – aktiv in die Vereinsarbeit einzubinden.

Ihr habt noch keine Jugendordnung? Dann findet ihr hier weitere Informationen zur Jugendordnung.

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Details

Autorin:
Sportjugend NRW

Dieser Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt. 

zuletzt aktualisiert:
Dezember 2025 

Quelle: