Verankerung der Jugend in der Vereinssatzung

Warum es wichtig ist, eine eigenständige Jugend zu haben und die Verankerung der Satzung nur ein Baustein dabei ist, findet ihr im Artikel Vereinsjugend im Sportverein – Zukunft gestalten, Gemeinschaft stärken.

Rechtlich relevant – formale Verankerung in der Satzung

Nur Inhalte der Satzung sind rechtlich bindend im Sinne des BGB. Wenn die Jugendordnung rechtlich relevant sein soll (z. B. für Förderfähigkeit oder Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe), muss sie ausdrücklich Teil der Satzung sein.

Empfohlene Formulierung für die Vereinssatzung:

§XXX Vereinsjugend

Die Jugend ist die steuerrechtlich unselbstständige Kinder- und Jugendorganisation des Vereins XY. Sie vertritt alle jungen Menschen des Vereins sowie die in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Mitarbeiter*innen. Als anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe nach §75 SGB VIII führt und verwaltet die Jugend sich selbstständig und entscheidet über die Planung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Weiteres regelt die Jugendordnung

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Autorin:
Sportjugend NRW

Dieser Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt. 

zuletzt aktualisiert:
Dezember 2025 

Quelle: