Vorstand
Der Vorstand des Vereins
Der Vorstand ist das Organ, durch welches der Verein handlungsfähig wird. Er ist der gesetzliche Vertreter des Vereins und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.
WeiterlesenDie Funktion und Aufgaben des Vorstands
Der Verein muss einen Vorstand haben. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat damit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (vgl. § 26 Absatz 1 Sätze 1 und 2 BGB).
WeiterlesenDie Zusammensetzung des Vorstands
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Zusammensetzung des Vorstands. Gleichwohl haben sich in Sportvereinen gewisse Strukturen etabliert. Die Gestaltungsspielräume eröffnen aber auch Möglichkeiten, auf Entwicklungen reagieren zu können.
WeiterlesenDie Amtsdauer des Vorstands
Gesetzlich ist die Dauer der Amtszeit des Vorstands nicht geregelt. Diese ergibt sich in der Regel aus der Satzung. Bezüglich Beginn und Ende der Amtsdauer gibt es einige Besonderheiten zu beachten
WeiterlesenWahl des Vorstands
Die Wahl des Vorstands im Verein ist ein entscheidender Moment für die Zukunft und den Erfolg der Organisation. Informieren Sie sich über die besten Praktiken für die Vorstandswahl, um sicherzustellen, dass Ihr Verein die richtigen Führungskräfte findet.
WeiterlesenEntlastung des Vorstands
Die allermeisten Vereinssatzungen sehen die Möglichkeit vor, den Vorstand zu entlasten. Dabei ist die Entlastung gesetzlich nicht geregelt. Vereinsintern besagt sie, dass die Amtsführung des Vorstands nicht beanstandet wird. Rechtlich bewirkt sie die Freistellung der Vorstandsmitglieder von Schadensersatzansprüchen seitens des Vereins.
WeiterlesenDie Willensbildung im Vorstand
Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, dann werden Regeln benötigt, wie Entscheidungen zustande kommen. Das Gesetz verweist auf die Vorschriften zur Mitgliederversammlung. Es ist aber durchaus sinnvoll, die Einzelheiten in der Satzung oder einer Geschäftsordnung zu regeln.
WeiterlesenDer Rücktritt des Vorstands
In der Regel werden die Mitglieder des Vorstands für eine festgelegte Amtszeit gewählt. Kann sich ein Vorstandsmitglied auch vor Ablauf der Amtszeit vom Amt lösen?
WeiterlesenDie Vertretungsmacht des Vorstands
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der gesetzliche Vertreter des Vereins und vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretungsmacht ist danach zunächst umfassend. Sie kann aber auch durch die Satzung eingeschränkt werden.
WeiterlesenDer Notvorstand
Der Verein muss stets einen handlungsfähigen Vorstand haben. Fehlt ein solcher, dann sieht das Gesetz vor, dass durch das zuständige Amtsgericht ein Notvorstand bestellt werden kann.
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