Umgang mit ausstehenden Mitgliedsbeiträgen

Der formale Ablauf zur Einforderung ausstehender Mitgliedsbeiträge ist grundsätzlich klar geregelt. Werden Beiträge trotz vereinbarter Zahlungsweise – etwa per Lastschrift oder Dauerauftrag – nicht gezahlt, kann der Verein ein geregeltes Mahnverfahren einleiten.

Ein mögliches Vorgehen ist:

  • Zahlungserinnerung bzw. erste Mahnung
  • weitere Mahnung
  • letzte Mahnung
  • gerichtliches Mahnverfahren zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels
  • gegebenenfalls Zwangsvollstreckung

Moderne Vereinsverwaltungsprogramme unterstützen diesen Ablauf häufig durch automatisierte Mahnverfahren.

Ein vollstreckbarer Titel ermöglicht es dem Verein, eine offene Forderung über einen längeren Zeitraum hinweg geltend zu machen. Einige Vereine übertragen die weitere Bearbeitung solcher Forderungen an Inkassodienstleister.

Konsequente Beitragseinziehung

In der Praxis wird im Verein häufig diskutiert,

  • ob ein solches Vorgehen zum Charakter eines Vereins passt und
  • ob der Aufwand für das Mahnverfahren gerechtfertigt ist.

Grundsätzlich gilt jedoch:
Mit der Aufnahme in den Verein verpflichtet sich jedes Mitglied zur Zahlung des festgelegten Mitgliedsbeitrags. Die Beitragseinnahme gehört daher zu den grundlegenden Aufgaben der Vereinsführung.

Gleichzeitig kann der Verein im Einzelfall soziale Aspekte berücksichtigen und flexibel reagieren.

Persönliche Klärung vor dem Mahnverfahren

Bevor ein formelles Mahnverfahren eingeleitet wird, kann es sinnvoll sein, zunächst den Kontakt zum Mitglied zu suchen. Eine kurze Nachfrage oder ein persönliches Gespräch kann helfen, die Ursache der ausbleibenden Zahlung zu klären.

Mögliche Gründe können beispielsweise sein:

  • technische Probleme beim Beitragseinzug
  • vergessene Überweisungen
  • vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten

In solchen Fällen können gemeinsam Lösungen gefunden werden, etwa Ratenzahlungen oder vorübergehende Beitragsermäßigungen. Auf diese Weise kann das formale Mahnverfahren dort vermieden werden, wo die soziale Verantwortung des Vereins berücksichtigt werden sollte.

Transparenz im Umgang mit Außenständen

Eine verantwortungsvolle Finanzführung beinhaltet auch einen transparenten Umgang mit offenen Forderungen.

Im Rahmen von Berichten in der Mitgliederversammlung kann der Vorstand beispielsweise über

  • die Entwicklung offener Beiträge oder
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Zahlungsmoral

informieren.

Dabei sollten selbstverständlich keine personenbezogenen Daten einzelner Mitglieder veröffentlicht werden.

Ziel: Verlässliche Finanzierung des Vereins

Eine konsequente Beitragseinziehung ist notwendig, um die finanzielle Grundlage des Vereins zu sichern. Offene Beiträge führen unmittelbar zu Einnahmeverlusten und können geplante Anschaffungen, Angebote oder Investitionen erschweren.

Ein ausgewogenes Vorgehen – bestehend aus klaren Regeln, persönlicher Ansprache und gegebenenfalls formalen Mahnverfahren – hilft dabei, sowohl die finanzielle Stabilität als auch das soziale Miteinander im Verein zu wahren.

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Autor:
Prof. Dr. Ronald Wadsack

zuletzt aktualisiert:
März 2026