Lineare Abschreibung

Die gängigste Form für Vereine

Hierunter versteht man die Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen, d.h. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) werden durch die Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) geteilt und ergeben den Abschreibungswert pro Jahr der Nutzungsdauer.

Gleichmäßig heißt in diesem Fall in gleichbleibenden Jahresbeträgen. Die lineare Abschreibung ist in § 7 Abs. 1 EStG verankert.

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. 

AfA ist die Abkürzung für Absetzung für Abnutzung.

Herausgeber der AfA-Tabelle ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Mit der AfA-Tabelle gibt das Ministerium ein Hilfsmittel an die Hand, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen.

Beispiel 1

Der Verein e.V. kauft für die Turnabteilung am 02.01.2025 einen Video- und Audiogerät für 5.600 Euro mit einer Nutzungsdauer von 7 Jahren. Die Anlage wird ausschließlich im Ideellen Bereich des Vereins genutzt.

Berechnung:

5.600 Euro
7 Jahre

= 800 Euro/Jahr


Abschreibungsverlauf:

 

Jahrlineare AbschreibungRestbuchwert
2025800 Euro4800 Euro
2026-800 Euro 4000 Euro
2027-2031…je800 Euro 0 Euro

 

 

Beispiel 2

Der Verein e.V. kauft für die Turnabteilung am 02.01.2025 einen Video- und Audiogerät für 5.600 Euro mit einer Nutzungsdauer von 7 Jahren. Die Anlage wird ausschließlich im Ideellen Bereich des Vereins genutzt.

Berechnung:

AHK
Nutzungsdauer = Linearer Abschreibungsbetrag

6.500 Euro
7 Jahre

= 800 Euro/Jahr

AfA im ersten Jahr: Jan bis April keine AfA, Mai bis Dezember 8 Monate AfA

800 Euro
12 Monate

= 66,67 Euro/Monat

8 Monat x 66,67 Euro= Rund 533 Euro

Abschreibungsverlauf:

Jahrlineare AbschreibungRBW
2025 für 8 Monate533 Euro5967 Euro
2026800 Euro 5167 Euro
2027-2032 je800 Euro   367 Euro
2033367 Euro    0 Euro

Buchungen:
nach Anschaffung:

0200 Technische Anlagen
an 0945 Bank Hauptkonto

Buchung der Abschreibung am Ende des Jahres:

2500 Abschreibung Anlagevermögen
an 0200 Technische Anlagen

Hinweis:

Seit dem 01.01.2021 gelten bei der steuerlichen Behandlung von Anlagegütern (Computern, Laptops, Scanner, Drucker und Software) Vereinfachungen.

Siehe hierzu: Neuregelung für digitale Anlagegüter seit 01.01.2021

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Details

Autor:
Hans-Joachim Baumgarten

zuletzt aktualisiert:
Februar 2025

Quelle:
§ 7 EStG